Standard-Personenzertifikatstyp: Persönliche Absturzschutzsysteme (RA)

Hinweise

Persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten sind Rettungssysteme und gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen der Absturzsicherung.

Rettungssysteme schützen die benutzende bzw. die zu rettende Person vor einem weiteren Absturz während des Rettungsvorgangs. Rettungssysteme nach DIN EN 363 sind Persönliches Absturzschutzsystem, durch die eine Person sich selbst oder andere Personen retten kann und die einen freien Fall verhindern.

Mit Rettungssystemen können Personen aus einer Notlage oder Exponierung (Hängetrauma) durch Auf- oder Abseilen in ein für 1. Hilfe- und medizinisches Personal sicheres Umfeld befördert werden.

Dauer

Dauer und Umfang der Schulungsinhalte leiten sich aus der späteren Einsatzumgebung (z.B. Teilbereich DGUV G 312-906), dem Anspruch individueller Gefährdungsbetrachtung im Zugang zu Strukturen, geplant anhänglichen Betriebsanweisungen und dem Umfang der für Anwender im Zugriff befindlicher Ausrüstung ab.

Dauer und Umfang der Schulungsinhalte müssen angemessen sein und mit geigneten praktischen Übungen in einer geeigneten Trainingsumgebung mit angemessenem Dozenten- / Teilnehmerverhältnis durchgeführt werden.

Inhalte (normativ)

NameTitel
DGUV R 112-199 DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
DIN EN ISO 14122-4 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 4: Ortsfeste Steigleitern
DIN EN 14396 Ortsfeste Steigleitern für Schächte
DIN 14800-16 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 16: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m
DIN EN 1496 Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungshubgeräte
DIN EN 1497 Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungsgurte
DIN EN 1498 Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungsschlaufen
DIN 18799 Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen
DIN 19572 Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte - Anforderungen, Prüfung
TRBS 2121 Teil 4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln
DIN 28017-3 Ortsfeste Zugänge zu verfahrenstechnischen Apparaten - Teil 3: Steigleitern
DGUV G 312-001 DGUV Grundsatz 312-001: Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
DIN EN 353 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte
DIN EN 353-1 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich einer Führung - Teil 1: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung
DIN EN 353-2 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung
DIN EN 355 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Falldämpfer
DIN EN 365 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung

Inhalte

Vorstellung der innerbetrieblichen legitimierten Nofallpläne
Vorstellung der innerbetrieblich/teilnehmerbezogen zugänglichen Systemkomponenten (Auswahl PSAgA zum Retten)

Anwendung PSAgA zum Retten

  • Auffrischung Evakuierungstechniken zur Selbstrettung
  • Rettungsvorbereitung
  • Reaktionsplan
    • Indikation des Verunfallten / Rettungskette / Unterstützung
    • Eigensicherung (Brand, Ex-Schutz, sturzbelastete Anschlagpunkte)
    • Rettung nach unten
    • Rettung nach oben
  • Anschlagmöglichkeiten und Systembestandteile
  • Aktive und Passive Rettungstechniken von Personen mit Körperhaltevorrichtung (Gurt)
  • Aktive und Passive Rettungstechniken von Personen ohne Körperhaltevorrichtung (Gurt)

Jeder Teilnehmer muss die aus bestehender Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung abgeleitete(n) Rettungstechnik(en) mindestens 1x erfolgreich (binnen max. 15min) erfolgreich selbst absolvieren.