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Synonym: en: privacy information management system (PIMS)
Sachkunde24.de ist ein nach BDSG § 22 (2) gesetzeskonform organisiert sicherer Hafen (PbD-Prozessor, en: PII-prozessor), welcher die Nutzer (Nutzerkonto) bei Ihren Kollaborationen (Aktivitäten und Veröffentlichungen) in Bezug auf PbD auffordert im Vorsichtsprinzip zu handeln. Für in Beziehung stehende Organisationen (Firmenprofil) werden PbD immer so vorbereitet und in das Innenverhältnis vererbt, daß eine DSGVO-konformen Weiterbehandlung später leicht organisiert werden kann oder bleibt.
Basierend auf den Prinzipien der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit stellt der Monitor: Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ihrer Organisation (Firmenprofil) ein proaktives Habitat (PbD-Controller. en: PII-controller) zur angemessenen Behandlung von personenbezogenen Daten (PbD) zur Verfügung.
Die Datenverarbeitung erfolgt sofort im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 26), bezieht den bestehenden Kontext mit ein und eröffnet über DIN EN 17529 eine leicht kontrollierbare Methodik zur Herstellung einer passgenauen Durchlässigkeit dieser personenbezogenen Daten (PbD) an berechtigte Führungskräfte, Mitarbeiter und Verantwortliche in der Personalverwaltung. Der Funktionsumfang des Monitors unterstützt mit vorgefertigten Datenverarbeitungsvorgänge, welche durch den Firmenvertreter lediglich besetzt oder deligiert und berechtigt werden müssen und antizipiert anschließend Aspekte (z.B. Datenerhebung- und Syncronisation nach BDSG § 33) der Nachweisführung, Speicherung und Transparenz in Rücksichtnahme der individuellen Interessenlage der handelnden Akteure automatisch und weitgehend selbstständig.
Die Prozesse können aktuell im Bereich Personal (Stellen) in Ihrem Firmenprofil eingesetzt werden. Eine Ausweitung auf die Bereiche Stakeholder (Besucher) und eine Möglichkeit zur schnellen Integration und Berechtigung von Datenschutzbeauftragten wird noch in 2024 erfolgen.
Hinweis:
Die aktuelle Version realisiert dies für PbD mit beidseitig leicht nachvollziehbar "berechtigtem Interesse", also für Informationen zum Wohnsitz, Geburtstag, privaten Kontaktinformationen und Zertifikaten, wo eine angemessene Halbwertzeit zur Speicherung an die Dauer der Beziehung geknüpft werden kann. Spätestens in 2024 wird aber auch die Abfrage delikaterer Informationen z.B. des "Bauchumfangs" zum Zwecke der "Beschaffung von passender PSA" möglich werden. So können die Anforderungen der in diesem Bsp. PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV § 2 (2)) sicher und gleichzeitig im Einklang mit der DSGVO organisiert werden.
Leistungsumfang (Firmenprofil)
Kontext | Prozess | Beschreibung |
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Monitore | Normenverzeichnis (DSMS) | TODO [Monitor] |
Unternehmen | Zertifikate (DSMS) | TODO [Monitor] |