Definitionen
SZP stellt keine formal offizielle Abkürzung eines Systems für seilunterstützten Zugang dar. Diese Abkürzung wird ausschließlich im Einzugsbereich der Anwendung im industriell-handwerklichen Kontext und den dort etablierten Unfallversicherungsträgern zu Hilfszwecken verwendet.
Ein System für seilunterstützten Zugang beschreibt die technischen Anforderungen und Zusammenstellung eines Persönliches Absturzschutzsystem, welche es einem geschulten Anwender mittels organisatorisch-anerkannten Verfahrens erlauben soll, sich im absturzgefährdeten Bereich bzw. bereits im Sturzraum hängend einem nächsten Aufenthaltsort planmäßig unter Verwendung von Seilen zu nähern, daran aufzuhalten und später wieder zu verlassen.
Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren sind organisatorisch-anerkannte Verfahren, mit denen sich Personen planmäßig mittels geeignetem System für seilunterstützten Zugang horizontal, diagonal oder vertikal durch einen absturzgefährdeten Bereich bzw. Sturzraum bewegen (bewegt werden).
Verweise:
Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen sind Verfahren, bei denen sich Beschäftigte planmäßig an Seilen vertikal, horizontal oder diagonal fortbewegen oder positionieren. Sie bestehen aus einem Tragsystem und einem Sicherungssystem. Quelle: TRBS 2121 Teil 3 Abs. 2.1
Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) sind alle Verfahren, bei denen die Anwender und Anwenderinnen sich planmäßig an Seilen oder Verbindungsmitteln als Trag- und Sicherungssystem (Redundanz) horizontal, diagonal oder vertikal fortbewegen und / oder positionieren Quelle: DGUV I 212-001 2.1, DGUV G 312-003 2.1
Arbeitsplatzpositionierungssysteme (SZP) sind Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die es dem Benutzer ermöglichen, durch das Hineinlehnen in das System eine Arbeitsposition einzunehmen, bei der ein freier Fall nicht möglich ist. Quelle: DGUV I 201-056 Abs. 1.4
System für seilunterstützten Zugang (allgemein)
Neben dem technischen Anspruch der DIN EN 363 findet eine organisatorische Konkretisierung für Arbeitssysteme und Trainingsumgebungen im Hinblick auf Durchführung, Benutzungskompetenz und Aufsichtsführung zusätzlich statt. Aus internationaler perspektive sind die Grundlagen durch die ISO 22846-1 und ISO 22846-2 festgelegt. Die enthaltenden Normen und Richtlinien legen ein Basis- Sicherheitsniveau fest und dienen einem grundlegenden Harmonisierungsanspruch gegenüber kontinentalen (EN, OSHA etc) und nationalen (DIN, ÖNorm etc.) Differenzierungen.
Ein System für seilunterstützten Zugang:
- ermöglicht den Zugang und ein Verlassen eines Bereichs mit Absturzgefährdung durch den Sturzraum
- verwendet zur Verbindung mit dem Tragsystem einen tief liegenden Befestigungspunkt am Gurt;
- abhängig von der Zusammenstellung erlaubt es diese Bewegung in gelehnten, hängenden oder liegender Körperposition;
- ermöglicht dem aktiven Benutzer, sich zwischen höheren und niedrigeren Positionen selbstständig auf und ab zu bewegen;
- kann auch ein horizontale Fortbewegung mittels Traversieren ermöglichen;
- ermöglicht dem passiven Benutzer andere Personenlasten zu bewegen
- verhindert einen systematisch potentiell unverträglichen Fangstoß;
Quelle: BetrSichV Anhang 1 3.4.
Seilunterstützten Zugang- und Positionierungsverfahren (allgemein)
In Deutschland wird neben grundsätzlichen Aspekten von PSA hinsichtlich der Lieferkette (PSA - DG) und Bereitstellung (PSA - BV), die Anwendung von Systemen für seilunterstützten Zugang über unterschiedliche Zugangsverfahren konkretisiert, welche dann auch den besonderen Charakteristika in unterschiedlichen Arbeitsumfeldern und typischen Aufgaben besser gerecht werden sollen. In den verschiedenen Zugangsverfahren wird dann unter anderem auch die Notwendigkeit zur Durchhaltung einer Redundanz in echten Rettungseinsätzen für Retter und Verunfallte unterschiedlich ausgeprägt. Die Bewertung ist mitunter nicht einfach, aber im Kontext der Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Notfallplanung, insbesondere in AMS-SGA zwingend erforderlich.
Bei der Verwendung eines Zugangs- und Positionierungsverfahrens unter Zuhilfenahme von Seilen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- a) Das System muss aus mindestens zwei getrennt voneinander befestigten Seilen (Redundanz) bestehen, wobei eines als Zugangs-, Absenk- und Haltemittel (Arbeitsseil) und das andere als Sicherungsmittel (Sicherungsseil) dient.
- b) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten geeignete Auffanggurte verwenden, über die sie mit dem Sicherungsseil verbunden sind.
- c) In dem System ist ein Sitz mit angemessenem Zubehör vorzusehen, der mit dem Arbeitsseil verbunden ist.
- d) Das Arbeitsseil muss mit sicheren Mitteln für das Auf- und Abseilen ausgerüstet werden. Hierzu gehört ein selbstsicherndes System, das einen Absturz verhindert, wenn Beschäftigte die Kontrolle über ihre Bewegungen verlieren. Das Sicherungsseil ist mit einer bewegungssynchron mitlaufenden, beweglichen Absturzsicherung auszurüsten.
- e) Werkzeug und anderes Zubehör, das von den Beschäftigten verwendet werden soll, ist an deren Auffanggurt oder Sitz oder unter Rückgriff auf andere, gleich geeignete Mittel so zu befestigen, dass es nicht abfällt und leicht erreichbar ist.
- f) Die Arbeiten sind sorgfältig zu planen und zu beaufsichtigen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass den Beschäftigten bei Bedarf unmittelbar Hilfe geleistet werden kann.
- g) Die Beschäftigten, die Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen verwenden, müssen in den vorgesehenen Arbeitsverfahren, insbesondere in Bezug auf die Rettungsverfahren, besonders eingewiesen sein.
Tragsystem (Arbeitsseil) für seilunterstützten Zugang
ToDo:
- Tragsysteme können aktiv / passiv angewendet werden.
- Tabelle PASS (Tragsystem) nach TB
- Eine detaillierte Beschreibung siehe Tragsystem für seilunterstützten Zugang
Sicherungssystem für seilunterstützten Zugang
ToDo
- Sicherungssysteme können eigen/fremd gesichert werden
- Tabelle PASS (Sicherungssystemsystem) nach TB
- Eine detaillierte Beschreibung siehe Sicherungssystem für seilunterstützten Zugang
Zusammenstellung (allgemein)
1. Hinweis zur Redundanz in Systemen für seilunterstützten Zugang
Eine Redundanz (zweite Sicherung), wahlweise zusätzliches Tragsystem oder Sicherungssystem, ist in Systemen für seilunterstützten Zugang spätestens an der Arbeitsstelle und vor Aufnahme von Tätigkeiten obligatorisch. Beide Systeme werden an demselben Gurt befestigt. Hier endet der Redundanzgedanke. Die für Tragsysteme obligatorische zentrale Bauchöse (DIN EN 813) und die für Sicherungs- und Auffangsysteme (DIN EN 361) obligatorische Brust- oder Rückenöse eines Gurtes dürfen als Anseilpunkt mehrfach belegt werden.
Hieraus entstehen theoretisch 4 verschiedene:
- aktiv-eigengesichertes System für seilunterstützten Zugang / Rettungsübung / Rettung
- aktiv-fremdgesichertes System für seilunterstützten Zugang / Rettungsübung / Rettung
- passiv-eigengesichertes System für seilunterstützten Zugang / Rettungsübung / Rettung
- passiv-fremdgesichertes System für seilunterstützten Zugang / Rettungsübung / Rettung*
Varianten, welche gemäß:
2. Hinweis zum Verzicht auf Redundanz in Systemen für seilunterstützten Zugang:
Abweichend ist die Verwendung eines einzigen Seils zulässig, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Verwendung eines zweiten Seils eine größere Gefährdung bei den Arbeiten / Übungen darstellen würde, und geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Beschäftigten auf andere Weise zu gewährleisten. Dies ist in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung darzulegen. *Quelle: BetrSichV Anhang 1 3.4.
ergänzt werden können.
- aktiv-ungesichertes System für seilunterstützten Zugang / Rettungsübung / Rettung
- passiv-ungesichertes System für seilunterstützten Zugang / Rettungsübung / Rettung
ergänzt werden können.
Zusammenstellung in Arbeitssystemen, Trainingsumgebungen und organisierten Freizeitaktivitäten
Montagen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten, Reparaturen, Inspektionen und Rettungen: Die Berufsbilder rund um den Einsatz von System für (seilunterstützten Zugang)- und Positionierungsverfahren sind vielseitig und breit gefächert, weil diese überall dort als Gegenmaßnahme zur Absturzgefährdung eingesetzt werden, wo traditionelle Absturzsicherung nicht geeignet oder erwünscht sind. z.B.:
Typische Einsatzumfelder von System für (seilunterstützten Zugang)- und Positionierungsverfahren:
- Masten, Türme und Schornsteine
- Gebäude, Fassaden und Tragwerke
- Dächer und Dachkonstruktionen
- Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen
- Öffentliche Veranstaltungen und Messen
- Tunnel und Stollen
- Bäume
- Offshore
- Sport- und Freizeitanlagen und Künstlichen Kletteranlagen (KKK)
- Sport- und Freizeitaktivitäten
Typische Tätigkeiten mit Systemen für (seilunterstützten Zugang)- und Positionierungsverfahren:
- Montage- und Wartungsarbeiten (Blitzschutz, Antennen, Glas- und Stahlkonstruktionen, Fassadensanierung, Schallschutz, Anstriche)
- Bauwerkssichernde Maßnahmen (Gefahrenstellenbeseitigung, Sicherung absturzgefährdeter Gebäudeteile, Materialfangnetze)
- Gebäudereinigung (Glasflächen, Fassaden, Dächer und Dachrinnen, Industrieanlagen,Siloreinigung, Graffitientfernung, Schneebeseitigung)
- Werbung (Werbeträger, Großplakate, Folien, Beleuchtung, Installationen)
- Windkraftanlagen (Inspektion, Wartung, Rotorblattservice, Kabeltrassen, Steigschutzanlagen)
- Mobilfunk- und Blitzschutzanlagen (Antennenmontage, Blitzableiter)
- Gerüstbau, Hochregalbau
- Schädlingsbekämpfung (Montage von Systemen zur Vogelabwehr)
- Denkmalschutz (Schadensbegutachtung, Bauwerksicherung, Reinigung, Restaurierung)
- Revisionen und Schadensdokumentation
- Baumpflegemaßnahmen (SKT)
- Veranstaltungstechnik & Messebau (Theater, Bühnenbau, Stadiontechnik) / Rigging und Lastenbewegung (VPLT)
- Rettungseinsätze bei Bergwacht, Feuerwehr und Wasserrettung
- Taktische Einsätze bei Polizei und Militär
Inbetriebnahme und Prüfung
Wenn auch ein "DGUV Grundsatz" nicht bei jedem der Systeme für seilunterstützten Zugang einsetzt, als "harte Norm" in der persönlichen oder organisatorischen Compliance wahrgenommen werden, ist der DGUV Grundsatz 312-906 durchaus geeignet, treffende Konkretisierungen im Kontext anzuwendender Kletter-, Sicherungs- und Rettungstechniken (Zugangsverfahren) und deren Organisation zu bewerten.
Der DGUV Grundsatz 312-906 greift aus der technischen DIN EN 363 die ableitbaren Zugangsverfahren als Zulassungsvoraussetzung zur Erlangung einer späteren Sachkunde für Auswahl, Zusammenstellung und Prüfung von Systemkomponenten, Knoten, Arbeitsplanung und LMRA auf und ordnet diese verschiedenen Teilbereichen zu. Die Unterichtsinhalte inkl. Prüfung werden sowohl im Allgemeinen, als auch im Besonderen vor Lehrgangsbeginn zunächst evaluiert. Die Evaluierung ist dabei vom Teilnehmerkreis abhängig. Sowohl die bei der Präqualifizierung eingebrachten Kompetenzen als auch die Wünsche zur späteren Kompetenzerlangung werden bei der Zusammenstellung der Unterrichtsinhalte berücksichtigt.
Risikobetrachtung
Planmäßige Einsätze von Systemen des seilunterstützten Zugangs berücksichtigen ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung die Erfüllung der typischen Bedingungen und Unternehmerpflichten, welche im Kontext des Einsatzziels zu dessen Einsatzumgebung behandelt werden müssen. Aufgrund der unterschiedlich ausgeprägten Bedingungen haben sich dann unterschiedliche verfahren mit entsprechendem Regelwerk etabliert, welche in spezieller Perspektive insbesondere auch den beteiligten Personen einschließlich derer Erwartungen und Benutzungskompetenz berücksichtigt.
- PSAgA
- RA
- SZP
- SKT
- SQQ2-VPLT-VT (sBvP)
- SFA-S
- STEP
- UIAA
Die Techniken unterliegen überwiegend gleichen gesetzlichen Anforderungen und sind darauf ausgerichtet, als geplanter Einsatz täglich und mit langen Aufenthaltszeiten eingesetzt werden zu können.
*Aufgrund der Problematik des Hängetrauma, wird die Notwendigkeit und Sicherstellung umgehend-gegenseitiger Rettung bei der Anwendung von seilunterstütztem Zugang, insbesondere im Einsatz von Arbeitssystem permanent mit behandelt.
Rettungssituationen erfordern besondere Anwenderkompetenz und Übung. Wird ein Tragsystem in Rettungssituationen durch mehr als eine Person inkl. Seilsack und Werkzeug belastet, dann verlässt diese Zusammenstellung, aufgrund der höheren Nutzlast, sehr schnell Ihre technisch normative Zulassung. Hier müssen die Angaben der Bedienungsanleitungen der beteiligten Systemkomponenten die Zusammenstellung in diesem Kontext rechtfertigen. Auch das gewählte Sicherungssystem muss dieser Herangehensweise standhalten.*
Unplanmäßige Einsätze mit Systemen des seilunterstützten Zugangs berücksichtigen die besonderen Bedingungen, welche bei intervenierenden Einsatzbedingungen von institutionell-organisierten Rettungseinsätzen zur Anwendung gebracht werden. Der wesentliche Unterschied zu den planmäßigen Einsätzen ist die zu unterstellen verfügbar kurze Vorbereitungszeit und Expositionsdauer.
- HIT
- SRHT
- IKAR
Einsatzbereiche von Systemen für (seilunterstützten Zugang)- und Positionierungsverfahren
Synonyme:
Industrieklettern, Fassadenklettern, Berufsklettern, Bauklettern, Seilzugangstechnik (SZT), Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP), Seilklettertechnik (SKT), Baumklettern, Rope Access, Industriekletterer, Fassadenkletterer, Berufskletterer, Baukletterer, Seilzugangstechniker (SZT), Seilzugangs- und Positionierungstechniker (SZP), Seilklettertechniker (SKT), Baumkletterer, Rope Access Technician, Veranstaltungsrigger, Höhenretter
Synonyme
Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren, Seilzugangs- und Positionierungstechnik, SZT, SZP, SRHT, Industriekletterer, Seilklettertechnik, SKT, SRT, Baumkletterer, Berufskletterer, Strömungsrettung, Redundanz
Literaturverweise
Name | letzte Aktualisierung | Titel |
---|---|---|
UIAA 101 | 01.09.2019 | UIAA Sicherheitsstandard 101 - Dynamische Bergsteigerseile |
DGUV I 212-001 | 2023 | DGUV Information 212-001 - Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren |
DGUV I 215-320 | 2020:03 | DGUV Information 215-320 - Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen |
DGUV G 312-003 | 2020 | DGUV Grundsatz 312-003 - Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen |
DIN EN 354 | :2010-11 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungsmittel |
DIN EN 363 - SsZ | 2019 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - System für seilgestützten Zugang |
TRBS 2121 Teil 3 | 01.02.2019 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen |
DIN EN 12841 | :2024-04 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen |
VSG 4.2 Anhang 1 | 01.09.2021 | SVLFG - VSG 4.2 - Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen - Anhang 1 - SKT (A + B) - Sicherheitsregeln |
FISAT FSR-SZP 15.3 | 01.03.2021 | Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seilzugangs- und Positionierungstechniken |