Hinweise
- Die sicherheitstechnischen Belange aus den Regelwerken sind in die einzelnen Schulungsabschnitte / Lehreinheiten zu integrieren.
Zertifizierung nach Teilbereichen
Arbeitsumfelder und Trainingsumgebungen
- Arbeitssysteme unter Verwendung von Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
- Vorhaltung und Anwendung von Persönliche Absturzschutzausrüstung zum Retten (RA)
- Arbeitssysteme mit Anwendung von
- Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) - Industrieklettern
- Seilklettertechnik (SKT) - Baumklettern
- Szenischer Bewegung von Flugwerken - Veranstaltungsrigging (mit oder oberhalb von Personen bei Proben und Aufführungen) nach DGUV I 215-320 (VT)
Spiel, Sport und Freizeit (Erlebnispädagogik)
- Künstliche Kletteranlagen einschließlich Boulderanlagen und Klettergriffe (KKA)
- Seilgärten (SFA-S)
- Seiltechniken (STEP)
- Bergsport und Bergführung (DAV)
Rettung und Intervention (Hoheitlich)
- Feuerwehr - Gerätesätze Absturzsicherung nach (AGBV)
- Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (AGBV-SRHT)
- Bergrettung - Gerätesätze (IKAR)
- Sommer
- Winter
- Polizei / Militär - Gerätesätze
- Höheninterventionstechnik (HIT)
Anmerkungen und Ergänzungen der Redaktion zum besseren Verständnis, Veranschaulichung und Vervollständigung in einem potentiell besser (Vorschlag) nachvollziehbaren Ordnungsprinzip.
Ausschlüsse
Dieser Grundsatz gilt nicht für die Qualifizierung von Personen, bei denen der Hersteller eine gesonderte Authorisierung verlangt und/oder besondere Qualifizierungen gefordert sind, wie z.B. für die Überprüfung von einigen:
- Höhensicherungsgeräten
- Abseilgeräten
- Motorwinden und Hebezeuge für den Personentransport / Rettungshubgeräten
- ortsfeste Anschlageinrichtungen (z.B. auf Dächern, an Fassaden und Konstruktionen)
- ortsfeste Sicherungspunkte (z.B. an Kletteranlagen, in Hochseilgärten und an Felsen)
Dieser Grundsatz findet keine Anwendung für die Qualifizierung von Personen zur Überprüfung von:
- Feuerwehrhaltegurten und -leinen (siehe [DGUV Grundsatz 305-002][quelle:175])
- im eigenen persönlichen Besitz und Gebrauch befindlicher Ausrüstung einer qualifizierten Person im Bergsport
Inhalte (normativ)
Name | Titel |
---|---|
UIAA - Standard | Internationale Union der Alpinismusvereinigungen (UIAA- Sicherheitstandard) |
BGB § 823 | § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
TRBS 1201 | Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen |
TRBS 1203 | Zur Prüfung befähigte Personen |
DIN 14800-16 | Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 16: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m |
DIN 14800-17 | Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 17: Gerätesatz Absturzsicherung |
DIN EN 15567 | Sport- und Freizeitanlagen - Seilgärten |
DIN EN 1651 | Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen - Gurtzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung der Festigkeit |
DGUV I 215-320 | DGUV Information 215-320 - Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen |
DGUV G 312-906 | DGUV Grundsatz 312-906: Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen |
DIN EN 363 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme |
DIN EN 363 - APS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Arbeitsplatzpositionierungssystem |
DIN EN 363 - AS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Auffangsystem |
DIN EN 363 - RHS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rückhaltesystem |
DIN EN 363 - SsZ | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - System für seilgestützten Zugang |
DIN EN 365 | Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung |
DIN EN 795 B | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren - Transportablen, vorübergehend angebrachten Anschlageinrichtungen |
DIN EN 795 E | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren - Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen |
Inhalte
Kursziel
Dieser Lehrgang vermittelt den Kursteilnehmern die notwendigen Kenntnisse, um den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung eines Persönlichen Absturzschutzsystem prüfen zu können. Anschauliche Demonstrationen und praktische Übungen verdeutlichen die korrekte Auswahl, Inventarisierung und Verteilung der Ausrüstung innerhalb einer Organisation. Die Beurteilung von Verschleiß und Materialschäden wird an Beispielen geübt.
- Rollenverständnis, Pflichten und Verantwortung von Sachkundigen nach DGUV-G-312-906 und (TRBS 1201)
- im Spannungsfeld einer internen Verantwortungsübertragung innerhalb von Organisationen (TRBS 1203)
- Prüfarten
- Technische und / oder Organisatorische Prüfung
- Betriebsinterne vs. Betriebsexterne Prüfung
- Übersicht über einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik im Umgang mit Absturzkanten und Hängetrauma
- Auswahl von zugelassenen Systemkomponenten und korrekte Zusammenstellung von Persönlichen Absturzschutzschutzsystemen einschließlich technischer Normenkunde nach DIN EN 363 für Teilbereiche ff.
- Herstellerhinweise
- Lagerung, Reinigung und Pflege
- Sichtprüfung durch den Benutzer
- Gründe einer ausserplanmäßigen Sachkundeprüfung
- Festlegung von Ablegereifen und Prüffristen
- Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Inbetriebnahme, Betriebsanweisung
- Bedeutung der Herstellerhinweise
- Festlegung von Prüffristen
- Festlegung von Ablegereife
- Festlegung der Organisation von Prüfungs- und Instandhaltungsprozessen
- Verständnis und Ableitung potentiell notwendiger Benutzerkompetenz
- Unterweisungsinhalte und Unterweisungsqualität nach DGUV G 312-001
- Erarbeitung und Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und
- Ableitung in Betriebs und Durchführungsanweisungen
- Schadenserkennung
- Häufige Mängel an Absturzsicherungen, Persönlichen Absturzschutzsystemen, Ortsfesten Anschlageinrichtungen
- Aussonderungskriterien
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung einer Absturzsicherung
- Ablauf und Dokumentation einer Sachkundeprüfung
- Inventarisierung, Nummernkreise und Prüfplaketten
- Hinweise zur optimalen Durchführung einer Sachkundeprüfung
- Praktische Übungen und Abschlusstest
- Theoretische Prüfung
- Sicht- und Funktionsprüfungen
- Schreiben eines Prüfprotokolls mit Mängelbericht