angelegt: 29.10.2024 11:16, letzte Änderung: 29.10.2024 11:48 (Sachkunde24-Redaktion)
Das Bürgerliche Recht ist Teil des Privatrechts, das die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern (Bürgern, Unternehmen) regelt. Im Gegensatz dazu regelt das öffentliche Recht die Beziehungen zwischen Privaten und Hoheitsträgern (Subordinationsverhältnis, etwa im Strafgesetzbuch (Deutschland) oder der Abgabenordnung) oder Hoheitsträgern untereinander.
Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt:
- Buch 1: Allgemeiner Teil - (§§ 1–240 BGB)
enthält die wesentlichen Grundregeln für das zweite bis fünfte Buch als allgemein gültiger Teil - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse - (§§ 241–853 BGB)
enthält Regelungen für verpflichtende Verträge wie Kauf-, Miet- oder Dienstverträge sowie das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse wie das Bereicherungs- und Deliktsrecht - Buch 3: Sachenrecht - (§§ 854–1296 BGB)
das vornehmlich Regelungen zum Eigentum, Besitz und zu den Grund- wie Mobiliarpfandrechten enthält; nicht aufgenommen wurde eine Vielzahl deutschrechtlicher Tatbestände wie das Jagd-, Fischerei-, Enteignungs- oder Erbzins- und Erbpachtrecht - Buch 4: Familienrecht - (§§ 1297–1921 BGB)
das deutschrechtlich geprägte Familienrecht enthält die wesentlichen Regelungen über Ehe und Familie - Buch 5: Erbrecht - (§§ 1922–2385 BGB)
das deutschrechtlich geprägte Erbrecht enthält umfangreiche Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellungen
Literaturverweise
Name | letzte Aktualisierung | Titel |
---|---|---|
BGB § 823 | — | § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |