Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) gehören zu den bundesdeutschen Technischen Regeln für den gewerblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie sollen die aktuelle Konformität & Stand der Technik, aktuelle Informationen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wiedergeben.
Sie werden in den Unterausschüssen des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) erstellt und angepasst und vom AGS beschlossen. Veröffentlicht werden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Gemeinsamen Ministerialblatt. Ergänzt werden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe durch die TRGS-Reihe 900, in der Arbeitsplatzgrenzwerte, Einstufungen und weitere Beschlüsse des AGS aufgeführt werden.
Zwecks Gefährdungsbeurteilung (vgl. TRBS 1111) haben Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu überprüfen, ob Tätigkeiten den Vorgaben der TRGS entsprechen, ein entsprechendes Schutzniveau gewährleistet ist oder wie die Vorgaben der TRGS erreicht werden können.
Literaturverweise
Name | letzte Aktualisierung | Titel |
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TRGS 520 | 09.09.2024 | Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle |