- Name:
- Verordnung (EU) 2016/425
- Titel (Deutsch):
- Verordnung (EU) 2016/425 - PSA - Persönliche Schutzausrüstung (Inverkehrbringen)
- Titel (Englisch):
- Verordnung (EU) 2016/425 - PPE - Personal protective equipment (placing on the market)
- letzte Aktualisierung:
- 2019
Beschreibung
Die neue Verordnung (EU) 2016/425 gilt verpflichtend in allen EU-Mitgliedstaaten und trägt somit deutlich zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von PSA-Produkten innerhalb der Europäischen Union bei.
Sie ersetzt die Richtlinie 89/686/EWG (PSA Richtlinie) und entfaltet als europäische Verordnung eine unmittelbare Rechtswirkung und ist für alle Teilnehmer bindend. Sie definiert für den gesamten Lebenszyklus eines PSA-Produktes Mindestanforderungen hinsichtlich Transfer in den Markt, Bereitstellung auf dem Markt und Aspekte zur weiteren Gebrauchstauglichkeit. Die Anforderungen steigen in Abhängigkeit der zugeordneten Risikokategorie, welcher das Produkt zugeordnet wird.
In Deutschland wird die Anwendung im PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG) und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) konkretisiert.
Ziel der Pflichtausweitung auf Händler der gesamte Lieferkette ist es sicherzustellen, dass nur PSA auf dem Markt bereitgestellt wird, welche der Verordnung (EU) 2016/425 entspricht.
Eine wirksame Rückverfolgbarkeit von PSA mittels Typen-, Chargen- oder Seriennummer soll es Marktüberwachungsbehörden ermöglichen, Wirtschaftsakteure zu identifizieren, welche gegebenfalls nichtkonforme PSA auf dem Markt bereitgestellt haben.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
- Artikel: Gegenstand
- Artikel: Anwendungsbereich
- Artikel: Begriffsbestimmungen
- Artikel: Bereitstellung auf dem Markt
- Artikel: Grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
- Artikel: Bestimmungen über die Verwendung von PSA
- Artikel: Freier Verkehr
Kapitel II: Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Artikel: Pflichten der Hersteller
- Artikel: Bevollmächtigte Vertreter
- Artikel: Pflichten der Einführer
- Artikel: Pflichten der Händler
- Artikel: Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- Artikel: Identifizierung der Wirtschaftsakteure (Rückverfolgbarkeit)
Kapitel III: Konformität der PSA
- Artikel: Konformitätsvermutung von PSA
- Artikel: EU-Konformitätserklärung
- Artikel: Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- Artikel: Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel IV: Konformitätsbewertung
- Artikel: Risikokategorien von PSA
- Artikel: Konformitätsbewertungsverfahren
Kapitel V: Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Artikel: Notifizierung
- Artikel: Notifizierende Behörden
- Artikel: Anforderungen an notifizierende Behörden
- Artikel: Informationspflichten der notifizierenden Behörden
- Artikel: Anforderungen an notifizierte Stellen
- Artikel: Konformitätvermutung bei notifizierten Stellen
- Artikel: Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- Artikel: Anträge auf Notifizierung
- Artikel: Notifizierungsverfahren
- Artikel: Kennnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
- Artikel: Änderungen der Notifizierungen
- Artikel: Anfechtungen der Kompetenz von notifizierten Stellen
- Artikel: Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- Artikel: Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stelle
- Artikel: Informationspflichten der notifizierten Stellen
- Artikel: Erfahrungsaustausch
- Artikel: Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VI: Überwachung des Markt der Uniones, Kontrolle der auf den Markt der Union gelangenden PSA und Schutzklauselverfahren der Union
- Artikel: Überwachung des Marktes der Union und Kontrolle der auf den Markt der Union gelangenden PSA
- Artikel: Verfahren zur Behandlung von PSA, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
- Artikel: Schutzklauselverfahren der Union
- Artikel: Risiko durch konforme PSA
- Artikel: Formale Nichtkonformität
Kapitel VII: Deligierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
- Artikel: Befugnisübertragung
- Artikel: Ausübung der Befugnisübertragung
- Artikel: Ausschussverfahren
Kapitel VIII: Übergangs und Schlussbestimmungen
- Artikel: Sanktionen
- Artikel: Aufhebung
- Artikel: Übergangsbestimmungen
- Artikel: Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhänge - Verordnung (EU) 2016/425
Anhang 1 - Risikokategorien von PSA
Anhang 2 - Grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
Anhang 3 - Technische Unterlagen für PSA
Anhang 4 - Interne Fertigungskontrolle
Anhang 5 - EU-Baumusterprüfung
Anhang 6 - Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
Anhang 7 - Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
Anhang 8 - Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Anhang 9 - EU-Konformitätserklärung Nr. ...
Anhang 10 - Entsprechungstabelle