Normenverzeichnis » Norm: VdS 10010

Beschreibung

Vermerk: Hinweis auf VdS 10000

Kurzreferat

Für den Erfolg einer Organisation sind neben wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen auch eine gesetzeskonforme Planung und das Beachten von aktuellen Verordnungen grundlegend.

  • Gesetze und Verordnungen müssen ein fester Bestandteil bei der Planung und Bewältigung von betriebswirtschaftlichen, logistischen und technischen Geschäftsprozessen sein.
  • Die Einhaltung der verschiedenen Anforderungen muss in jedem Prozess der Organisation sichergestellt werden. Änderungen an Verordnungen oder Gesetzen können gravierende Auswirkungen auf bestehende Geschäftsprozesse haben und neue Herausforderungen für das Risikomanagement bedeuten.
  • Ein gut organisierter Datenschutz vermindert die Anzahl an Schwachstellen, verringert das verbleibende Risiko, schützt dadurch die Rechte der Betroffenen und begrenzt potentielle Schäden für die Organisation.

Für die Abwehr "klassischer" Gefahren stehen etablierte Schutz-Standards, insbesondere die Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH, zur Verfügung.

Ergänzend hat VdS Schadenverhütung mit den vorliegenden Richtlinien ein auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnittenes Verfahren für die Etablierung und Aufrechterhaltung eines Datenschutzmanagementsystems entwickelt. Diese Richtlinien legen Mindestanforderungen an den Datenschutz fest und können für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den gehobenen Mittelstand, Verwaltungen, Verbände und sonstige Organisationen angewendet werden.