- Name:
- TRBS 1201 Teil 1
- Titel (Deutsch):
- Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Titel (Englisch):
- Testing of equipment in potentially explosive atmospheres
- letzte Aktualisierung:
- :2019
- Link (Herausgeber):
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS-1201-Teil-1.html
Beschreibung
TRBS 1201 Teil 1
Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Diese BAuA - Technische Regel der Betriebssicherheit (TRBS) 1201 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Verantwortlichkeit
"Der Arbeitgeber kann sich bei der Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen u. a. von den mit der Prüfung beauftragten Personen unterstützen lassen, die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt dabei unberührt."
Quelle: Zitat, TRBS 1201 Abschnitt 3, 3.1
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