- Name:
- PSA-DG § 3
- Titel (Deutsch):
- Unterrichtung bei Nichtkonformität einer PSA
- Titel (Englisch):
- Information in case of non-conformity of a PPE
Beschreibung
PSA-Durchführungsgesetz (PSA - DG) -
§ 3 Unterrichtung bei Nichtkonformität einer PSA
Unterrichtungen nach Artikel 38 Absatz 2 und 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2016/425 bei Nichtkonformität einer persönlichen Schutzausrüstung richtet die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin an die Europäische Kommission und an die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.