- Name:
- DIN EN ISO 14122-3
- Titel (Deutsch):
- Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer
- Titel (Englisch):
- Safety of machinery - Permanent means of access to machinery - Part 3: Stairs, stepladders and guard-rails
- letzte Aktualisierung:
- :2016-10
- Seiten:
- 34
- Link (Herausgeber):
- https://dx.doi.org/10.31030/2359493
- Familien:
- Allgemeine Anforderungen (AM), Einzelanschlagpunkte, Stahlseilsysteme, Auffang- und Höhensicherungsgeräte, Schienensysteme
Änderungsvermerk
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 14122-3:2002-01 und DIN EN ISO 14122-3/A1:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Norm wurde grundlegend überarbeitet. Eine detaillierte Aufstellung der wesentlichsten Änderungen ist in Anhang A (informativ) in Tabellenform verfügbar.
- Im Nationalen Anhang NA werden Hinweise für Planer von Treppen, Treppenleitern und Geländer gegeben.
In der ISO 14122-3:2016 wurde die Abschnittsnummer 8.2.2 für „Lasten“ und „Prüfverfahren“ versehentlich, ohne jedoch technische Auswirkungen zu haben, doppelt vergeben. Dies wurde in diesem Dokument korrigiert.
Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 199 „Safety of machinery“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 114 „Sicherheit von Maschinen“ im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN ISO 14122-3:2016.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-48-11 AA „Arbeitsbühnen und Zugänge – Sicherheit“ im Fachbereich „Grundnormen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Arbeitsbühnen, Laufstegen, Treppen, Treppenleitern, Geländer und Steigleitern sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Beschreibung
Konkretisierung der Norm durch DGUV I 208-032 :2018-10
Verweis auf Übersichtsnorm DIN EN ISO 14122
DIN EN ISO 14122-3:2016-10 konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
DIN EN ISO 14122-3:2016-10 – Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer beschreibt Anforderungen für nicht-kraftbetriebene Treppen, Treppenleitern und Geländer, die Teil einer stationären Maschine sind und für die nicht-kraftbetriebenen verstellbaren Teile (zum Beispiel klappbare, schiebbare) und beweglichen Teile ortsfester Zugänge. „Ortsfeste“ Zugänge sind solche, die so montiert sind (zum Beispiel durch Schrauben, Muttern, Schweißen), dass sie nur mit Werkzeugen entfernt werden können.
Dieser Teil von ISO 14122 legt Mindestanforderungen fest, die auch auf Zugänge angewendet werden, die Teil eines Gebäudes oder eines Bauwerks sind (zum Beispiel Treppen, Treppenleitern, Geländer) in der die Maschine aufgestellt ist, unter der Voraussetzung, dass die Hauptfunktion dieses Teils des Bauwerks darin besteht, den Zugang zur Maschine zu ermöglichen.
Existieren keine nationalen Vorschriften oder Normen kann dieser Teil von ISO 14122 für Zugänge verwendet werden, die außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm sind.
Es ist vorgesehen, dass dieser Teil von ISO 14122 zusammen mit DIN EN ISO 14122-1 für die Anforderungen von Treppen, Treppenleitern, Geländer angewendet wird.
Die Normenreihe DIN EN ISO 14122 als Ganzes gilt sowohl für stationäre als auch für mobile Maschinen bei denen ortsfeste Zugänge erforderlich sind.
Sie gilt nicht für kraftbetriebene Zugänge wie Aufzüge, Fahrtreppen oder andere Einrichtungen, die speziell für das Heben von Personen zwischen zwei Ebenen entwickelt worden sind.
Dieser Teil von ISO 14122 gilt nicht für Maschinen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm hergestellt wurden.
Inhaltsverzeichnis
Europäisches Vorwort
Vorwort
Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Allgemeine Anforderungen
4.1 Konstruktion und Materialien
4.2 Gestaltung und Ausführung von Tragwerk und Stufen
5 Spezielle Anforderungen für Treppen
6 Spezielle Anforderungen für Treppenleitern
7 Sicherheitstechnische Anforderungen für Geländer
7.1 Geländer für Arbeitsbühnen, Laufstege und Treppenpodeste
7.2 Geländer und Handläufe für Treppen und Handläufe für Treppenleitern
7.2.1 Geländer und Handläufe für Treppen
7.2.2 Handläufe für Treppenleitern
7.3 Zusätzlicher Schutz gegen Absturz, wenn sich Stufen, Treppen oder Leitern in der Nähe von Geländern von Arbeitsbühnen befinden
7.4 Sperren
7.4.1 Selbstschließende Durchgangssperre
7.4.2 Übergabestation
8 Feststellung der Übereinstimmung mit den sicherheitstechnischen Anforderungen
8.1 Allgemeines
8.2 Prüfung von Geländern
8.2.1 Allgemeines
8.2.2 Lasten
8.2.3 Prüfverfahren
8.3 Prüfung von Treppenstufen
8.3.1 Allgemeines
8.3.2 Prüfverfahren
8.4 Prüfung einer Treppenleiter