- Name:
- DIN EN ISO 14044
- Titel (Deutsch):
- Umweltmanagement - Ökobilanz - Anforderungen und Anleitungen
- Titel (Englisch):
- Environmental management - Life cycle assessment - Requirements and guidelines
- letzte Aktualisierung:
- :2021-02
- Seiten:
- 70
- Link (Herausgeber):
- https://dx.doi.org/10.31030/3179656
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 14044:2018-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- a) Begriffsdefinitionen von 3.1, 3.32, 3.41, 3.42 und 3.43 überarbeitet;
- b) 4.2.3.5 überarbeitet;
- c) Tabelle B.1, Tabelle B.2, Tabelle B.3, Tabelle B.7 und Tabelle B.8 überarbeitet;
- d) 4.3.4.2 überarbeitet;
- e) neuer Anhang D eingefügt;
- f) Norm redaktionell überarbeitet.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 207 "Environmental management" in Zusammenarbeit mit dem CEN-CENELEC-Management-Zentrum (CCMC) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 172-00-03 AA "Ökobilanzen und umweltbezogene Kennzeichnung" im DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS).
Hinweis: Dieses Dokument wird vom Herausgeber der ersatzlos zurückgezogenen DIN EN 15530:2008-06 empfohlen.
Beschreibung
Vermerk: Verweis auf DIN EN ISO 14040
Dieses Dokument legt Anforderungen an eine Ökobilanz fest und liefert Anleitungen für deren Erstellung. Es umfasst Ökobilanz-Studien und Sachbilanz-Studien.
Inhalt
Europäisches Vorwort
Europäisches Vorwort der Änderung 1
Europäisches Vorwort der Änderung 2
Vorwort der Änderung 1
Vorwort der Änderung 2
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Methodischer Rahmen von Ökobilanzen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.2 Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens
4.3 Sachbilanz
4.4 Wirkungsabschätzung
4.5 Auswertung
5 Berichterstattung
5.1 Allgemeine Anforderungen und Betrachtungen
5.2 Zusätzliche Anforderungen an und Anleitung für Berichte an Dritte
5.3 Weitere Anforderungen an die Berichterstattung bei für die Veröffentlichung vorgesehenen vergleichenden Aussagen
6 Kritische Prüfung
6.1 Allgemeines
6.2 Kritische Prüfung durch interne oder externe Sachverständige
6.3 Kritische Prüfung durch einen Ausschuss interessierter Kreise