Normenverzeichnis » Norm: DIN EN 565

Änderungsvermerk

Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-05 AA "Bergsteigerausrüstung" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).

Gegenüber DIN EN 565:2007-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- a) Änderung von 5.2 "Konditionierung und Prüfbedingungen";
- b) Änderung von 5.3 "Nichtauflösbarkeit";
- c) Änderung von 6 "Kennzeichnung";
- d) Aktualisierung von Tabelle A.1 "Liste der Normen für Bergsteigerausrüstung";
- e) 4.3 "Verpackung" ist jetzt Abschnitt 8 "Verpackung"
- f) Norm redaktionell überarbeitet.´


Gegenüber DIN EN 565:1997-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- a) Anforderung für den Fall aufgenommen, dass das Band auf einer Trommel angeboten wird und aus mehr als einem Stück besteht;
- b) neueste Regeln zur Gestaltung Europäischer Normen berücksichtigt;
- c) Aufstellung der Liste der Normen für Bergsteigerausrüstung aktualisiert.

Beschreibung

Diese Norm steht in enger Verbindung zur Norm UIAA 103, UIAA 104, DIN EN 354, DIN EN 566

Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Band fest, das auf Trommeln oder in separaten Längen angeboten und beim Bergsteigen einschließlich Klettern verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

  • Band
    Lange, schmale, flache textile Struktur, die der Kraftaufnahme und nicht der Energieaufnahme dient.

4 Sicherheitstechnische Anforderungen

4.1 Nichtauflösbarkeit
4.2 Bruchkraft
4.3 Längenbezogene Masse

5 Prüfverfahren

5.1 Prüfmuster
5.2 Konditionierung und Prüfbedingungen
5.3 Nichtauflösbarkeit
5.3.1 Vorbereitung
5.3.2 Prüfung
5.4 Bestimmung der Bruchkraft
5.5 Bestimmung der längenbezogenen Masse

6 Kennzeichnung

7 Herstellerinformation

8 Verpackung

Anhang A (informativ) - Normen für Bergsteigerausrüstung
Anhang ZA (informativ) - Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Richtlinie 89/686/EWG