- Name:
- DIN EN 17229-2
- Titel (Deutsch):
- Fitness-Studios - Anforderungen an Studioausstattung und -betrieb - Teil 2: Anforderungen an die Aufsicht und das Personal
- Titel (Englisch):
- Fitness centres - Requirements for centre amenities and operation - Part 2: Requirements for supervision and staff
- letzte Aktualisierung:
- :2023-10
- Seiten:
- 30
- Link (Herausgeber):
- https://dx.doi.org/10.31030/3476663
Beschreibung
Vermerk: Verweis auf DIN EN 17229, DIN EN 17229:2024-05 - Entwurf
Dieses Dokument legt die Anforderungen an das Aufsichts- und Betriebspersonal fest, das in unterschiedlichen Arten von Fitness-Studios nach EN 17229:2019 zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und des Wohlergehens von Benutzern, Personal und Auftragnehmern erforderlich ist. Dieses Dokument legt die wesentlichen Fähigkeiten fest, über die das Betriebs- und Fitness-Personal verfügen muss, das für die Aufsicht von Benutzern, Personal und Auftragnehmern verantwortlich ist, die Fitness-Studios nutzen und darin arbeiten.
Dieses Dokument ist anwendbar in Verbindung mit und als Ergänzung von EN 17229:2019. Dieses Dokument kann nicht getrennt von EN 17229:2019 verwendet werden.
Die Regeln und Bestimmungen des nationalen Arbeitsschutzes sind von diesem Dokument nicht betroffen
Inhaltsverzeichnis
Nationales Vorwort
Europäisches Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
- Sachkundiger
- physische Aufsicht durch Personal
- Fernaufsicht durch Personal
- Nichtaufsicht
- Kompetenz
- Fertigkeit
- Qualifikation
- Überwachungssystem
- Überwachungssystem
- Alarm
- Zwischenfall
- Überwachungszentrale
- Risiko
- Überwachung
- Fitness-Personal
- Aufsicht
- Remote-Fitnessleistungen
- Gruppenübungskurs
- Trainingsprogramm
- Remote-Anleitung
4 Physische Aufsicht für Betriebs- und Fitness-Personal
4.1 Allgemeines
4.2 Physische Aufsicht des Betriebs durch das Personal
4.3 Physische Aufsicht der Benutzer durch das Fitness-Personal
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Fitness-Übungsleiter
4.3.3 Personal Trainer
4.3.4 Fortgeschrittener Fitness-Übungsleiter
5 Fernaufsicht für Betriebspersonal und Fitness-Trainer
5.1 Allgemeines
5.2 Voraussetzungen für Fernaufsicht
5.2.1 Anforderungen an Überwachungsanlagen für die Fernaufsicht
5.2.2 Anforderungen an das Personal, das Überwachungsanlagen zur Fernaufsicht einsetzt
5.2.3 Anforderungen an das Fitness-Personal, das Überwachungsanlagen für die Fernaufsicht bei Übungsanleitungen verwendet
6 Nichtaufsicht nur für den Betrieb
6.1 Allgemeines
6.2 Anforderungen für nicht beaufsichtigte Fitness-Studios oder Fitnessbereiche
Anhang A - Qualifikationen für Fitness-Personal (normativ)
- Fitness-Übungsleiter und Fitness-Gruppenübungsleiter
- Beschreibung
- Grundlegende Fertigkeiten
- Personal Trainer
- Beschreibung
- Grundlegende Fertigkeiten
- Fortgeschrittener Fitness-Übungsleiter, z. B. Fachkraft für Gesundheitssport
- Beschreibung
- Grundlegende Fertigkeiten
Anhang B - Betriebliche Anforderungen für Fernaufsicht (normativ)
- Allgemeines
- Planung
- Sicherheit
- Alarmanlagen der aus der Ferne bedienten / überwachten Fitnesseinrichtung
- Allgemeines
- Alarmanlagen und Sicherheitseinrichtungen
- Automatischer externer Defibrillator (AED) und Erste-Hilfe-Kasten
- Kommunikationsanlage
- Videoüberwachungsanlage
- Speicherung, Archivierung und Datensicherung
- Datenauthentifizierung und -kennzeichnung
- Stromversorgung
- Kommunikationsnetz
- Allgemeines
- Alarmübertragungsanlagen (ATS)
- Übertragungsanlagen für Videoüberwachungsanlagen (VSS)
- Gemeinsame Verbindungen
- Fehlermeldungen
- Überwachungs- und Alarmempfangsstelle (MARC)
- MARC-Betrieb
- Allgemeines
- MARC-Ereignisbehandlung
- Alarmsignale
- Alarmverifizierung
- Unerwarteter Anstieg von Alarmsignalen
- Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Dienstqualität
- Zeitplan für die Überwachung
- Behandlung von Zwischenfällen
- Fernzugriff
- Leistung und Berichterstattung
- Alarmmanagementsystem (AMS)
- Videoverwaltungssystem (VMS)
- Netzwerküberwachung
- Personal