Normenverzeichnis » Norm: DIN EN 17229-2

Beschreibung

Vermerk: Verweis auf DIN EN 17229, DIN EN 17229:2024-05 - Entwurf

Dieses Dokument legt die Anforderungen an das Aufsichts- und Betriebspersonal fest, das in unterschiedlichen Arten von Fitness-Studios nach EN 17229:2019 zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und des Wohlergehens von Benutzern, Personal und Auftragnehmern erforderlich ist. Dieses Dokument legt die wesentlichen Fähigkeiten fest, über die das Betriebs- und Fitness-Personal verfügen muss, das für die Aufsicht von Benutzern, Personal und Auftragnehmern verantwortlich ist, die Fitness-Studios nutzen und darin arbeiten.

Dieses Dokument ist anwendbar in Verbindung mit und als Ergänzung von EN 17229:2019. Dieses Dokument kann nicht getrennt von EN 17229:2019 verwendet werden.

Die Regeln und Bestimmungen des nationalen Arbeitsschutzes sind von diesem Dokument nicht betroffen

Inhaltsverzeichnis

Nationales Vorwort
Europäisches Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

  • Sachkundiger
  • physische Aufsicht durch Personal
  • Fernaufsicht durch Personal
  • Nichtaufsicht
  • Kompetenz
  • Fertigkeit
  • Qualifikation
  • Überwachungssystem
  • Überwachungssystem
  • Alarm
  • Zwischenfall
  • Überwachungszentrale
  • Risiko
  • Überwachung
  • Fitness-Personal
  • Aufsicht
  • Remote-Fitnessleistungen
  • Gruppenübungskurs
  • Trainingsprogramm
  • Remote-Anleitung

4 Physische Aufsicht für Betriebs- und Fitness-Personal

4.1 Allgemeines
4.2 Physische Aufsicht des Betriebs durch das Personal
4.3 Physische Aufsicht der Benutzer durch das Fitness-Personal
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Fitness-Übungsleiter
4.3.3 Personal Trainer
4.3.4 Fortgeschrittener Fitness-Übungsleiter

5 Fernaufsicht für Betriebspersonal und Fitness-Trainer

5.1 Allgemeines
5.2 Voraussetzungen für Fernaufsicht
5.2.1 Anforderungen an Überwachungsanlagen für die Fernaufsicht
5.2.2 Anforderungen an das Personal, das Überwachungsanlagen zur Fernaufsicht einsetzt
5.2.3 Anforderungen an das Fitness-Personal, das Überwachungsanlagen für die Fernaufsicht bei Übungsanleitungen verwendet

6 Nichtaufsicht nur für den Betrieb

6.1 Allgemeines
6.2 Anforderungen für nicht beaufsichtigte Fitness-Studios oder Fitnessbereiche

Anhang A - Qualifikationen für Fitness-Personal (normativ)

  • Fitness-Übungsleiter und Fitness-Gruppenübungsleiter
    • Beschreibung
    • Grundlegende Fertigkeiten
  • Personal Trainer
    • Beschreibung
    • Grundlegende Fertigkeiten
  • Fortgeschrittener Fitness-Übungsleiter, z. B. Fachkraft für Gesundheitssport
    • Beschreibung
    • Grundlegende Fertigkeiten

Anhang B - Betriebliche Anforderungen für Fernaufsicht (normativ)

  • Allgemeines
  • Planung
  • Sicherheit
  • Alarmanlagen der aus der Ferne bedienten / überwachten Fitnesseinrichtung
    • Allgemeines
    • Alarmanlagen und Sicherheitseinrichtungen
    • Automatischer externer Defibrillator (AED) und Erste-Hilfe-Kasten
    • Kommunikationsanlage
    • Videoüberwachungsanlage
    • Speicherung, Archivierung und Datensicherung
    • Datenauthentifizierung und -kennzeichnung
    • Stromversorgung
  • Kommunikationsnetz
    • Allgemeines
    • Alarmübertragungsanlagen (ATS)
    • Übertragungsanlagen für Videoüberwachungsanlagen (VSS)
    • Gemeinsame Verbindungen
    • Fehlermeldungen
    • Überwachungs- und Alarmempfangsstelle (MARC)
  • MARC-Betrieb
    • Allgemeines
    • MARC-Ereignisbehandlung
    • Alarmsignale
    • Alarmverifizierung
    • Unerwarteter Anstieg von Alarmsignalen
    • Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Dienstqualität
    • Zeitplan für die Überwachung
    • Behandlung von Zwischenfällen
    • Fernzugriff
    • Leistung und Berichterstattung
    • Alarmmanagementsystem (AMS)
    • Videoverwaltungssystem (VMS)
    • Netzwerküberwachung
    • Personal

Anhang C - Qualifikationen für das Bedienpersonal einer MARC (informativ)

Anhnang D - A-Abweichungen (informativ)

Literaturhinweise