Normenverzeichnis » Norm: DIN EN 1176-1

Änderungsvermerk

Dieses Dokument (EN 1176-1:2024-05) beinhaltet die europäische Änderung A1, welche die Formel A.15 in EN 1176-1:2017, A.3.5 korrigiert. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).


Dieses Dokument (EN 1176-1:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).

Gegenüber DIN EN 1176-1:2008-08, DIN EN 1176-1 Berichtigung 1:2008-10 und DIN EN 1176-1 Berichtigung 2:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • a) Verweisungen auf CEN/TR 16467:2013, CEN/TR 16598:2014, CEN/TR 16396:2012, CEN/TR 16879:2016 hinzugefügt;
  • b) Anwendungsbereich angepasst, um Verweisung auf Standortgebundenheit einzuschließen sowie Verweisung auf Elektrizität, Wasser und UV-Strahlung hinzuzufügen;
  • c) Definition von "leicht zugänglich" spezifiziert (Begriff 3.25);
  • d) neue Definitionen für "stoßdämpfenden Boden", "angemessenes Maß an Stoßdämpfung", "erzwungene Bewegung", "Sprunggerät", "Sprungfläche", "Einmastgerät", "Inspektion nach der Installation", "Rutschstange" und "Tunnel" hinzugefügt;
  • e) Abschnitt 4.2.4.1 an Bild 8 angeglichen;
  • f) in Abschnitten 4.2.4.3 und 4.2.4.4 Einzelheiten zur Messung von 500 mm-Öffnung hinzugefügt;
  • g) Abschnitt 4.2.7.1 neuer Satz zur Verweisung auf Abschnitt 4.2.7.2 hinzugefügt;
  • h) Bild 13 geändert, um die Bewegungsrichtung darzustellen;
  • i) in Abschnitt 4.2.8.1 Querverweis auf Tabelle 2 hinzugefügt;
  • j) Tabelle 2 geändert, um die Unterschiede zwischen der Fallhöhe beim Klettern und Hängen zu verdeutlichen;
  • k) Bild 14 geändert, um zwei Typen von Netzstrukturen bei Fallhöhen-Beispielen mit einzubeziehen;
  • l) Abschnitt 4.2.8.2.5 für Erläuterung zur überschneidenden Fallhöhe hinzugefügt;
  • m) Abschnitt 4.2.8.5.2 und Tabelle 4 überarbeitet, um sie an die Änderungen von EN 1177 anzugleichen;
  • n) Abschnitt 4.2.9.5 komplett überarbeitet, um die Anforderungen an leicht zugängliche Geräte zu spezifizieren;
  • o) in Abschnitt 4.2.12.2 eine Verweisung zur Nutzung des Prüfkörpers E aufgenommen;
  • p) neuen Abschnitt 4.2.16 für Anforderungen an Sprunganlagen hinzugefügt;
  • q) Abschnitte 5.2 und Anhang H, die sich auf den stoßdämpfenden Boden beziehen, hinzugefügt;
  • r) Abschnitt 6.2 geändert, um weitere Informationen über stoßdämpfenden Boden zu geben;
  • s) in A.2.2 sind Anmerkungen 1 und 2 nun als Teil der Anforderungen mit einbezogen;
  • t) D.4.2, letzter Absatz enthält nun eine zusätzliche Prüfanforderung für Öffnungen hinter Öffnungen;
  • u) neue Prüfung in D.5 und neues Bild D.13 zur Prüfung von Kettenöffnungen hinzugefügt;
  • v) neues Bild D.12 hinzugefügt, um Anwendung von Fingerprüfkörpern in Prüfsituationen darzustellen;
  • w) neue Prüfung in D.6 für Sprunggeräte;
  • x) neuen Anhang F "Abbildung der Berechnung der freien Fallhöhe" hinzugefügt, um die freie Fallhöhe grafisch zu veranschaulichen;
  • y) neuen Anhang G "Veranschaulichung des Siebverfahrens" hinzugefügt, um die Ergebnisse des Siebverfahrens und die Sieblinie grafisch zu veranschaulichen;
  • z) Anhang I "A-Abweichungen" aktualisiert;
  • aa) neuen Nationalen Anhang NA "Verfahren zur Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach dem Einbau des stoßdämpfenden Bodens" anstatt des neuen Anhangs H hinzugefügt;
  • bb) Teile der Normenreihe EN 1176 sprachlich aneinander angepasst;
  • cc) redaktionell an die derzeit geltenden Gestaltungsregeln angepasst.

Beschreibung

Verweis auf Übersichtsnorm DIN EN 1176, DIN EN 1176 Beiblatt 1 und DIN EN 1177

Dieser Teil der EN 1176 legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fest. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen für spezielle Spielplatzgeräte sind in nachfolgenden Teilen dieser Norm festgelegt.

Dieser Teil der EN 1176 gilt für Spielplatzgeräte, die für einzelne und gemeinsame Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Er gilt auch für Geräte und Elemente, die als Spielplatzgeräte aufgestellt wurden, obwohl sie nicht als solche hergestellt sind, schließt aber die Geräte aus, die nach EN 71 und der Spielzeug Richtlinie als Spielzeug definiert sind.

Er gilt nicht für Abenteuerspielplätze, mit Ausnahme von dort befindlichen Geräten kommerziellen Ursprungs. Abenteuerspielplätze sind eingezäunte, gesicherte Spielplätze, die entsprechend den pädagogischen Grundsätzen betrieben und personell ausgestattet sind; sie fördern die Entwicklung von Kindern und sind oft mit selbst gebauten Geräten ausgestattet.

Die Nutzung von Elektrizität bei Spielplatzgeräten, entweder als Spielaktivität oder als Bewegungskraft, befindet sich außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm. Die Nutzer werden auf die Europäischen und jeweiligen nationalen Normen und Vorschriften hingewiesen, die bei der Nutzung von Elektrizität einzuhalten sind. Spielgeräte, die sich im Wasser (Wasserspielgeräte) befinden und bei denen Wasser als stoßdämpfender Boden angesehen werden kann, werden in dieser Norm nicht vollständig behandelt. Solche nassen Umgebungen bergen zusätzliche Risiken. Das Risiko der Aussetzung exzessiver UV-Strahlung wird in dieser Norm nicht behandelt.

Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Spielplatzgeräten, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen. Aufgrund der Gesetzgebung ist im Anhang I für Deutschland eine nationale Abweichung aufgeführt. In Bezugnahme auf die in 5.2 "Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach der Installation des stoßdämpfenden Bodens" enthaltenen Anforderungen, findet der Nationale Anhang NA "Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach der Installation des stoßdämpfenden Bodens" anstatt Anhang H in Deutschland als nationale Regelung Anwendung.

Für fest eingebaute Spielplatzgeräte und Spielplatzböden in öffentlichen Bereichen in Deutschland ist im Rahmen der Inklusion (Zugehörigkeit) das Behinderten Gleichstellungsgesetz (BGG) sowie die UN-Behindertenrecht-Konvention (2009) anzuwenden und zu beachten. Barrierefreiheit ist somit eine Grundvoraussetzung für Inklusion. Entsprechende Planungshinweise und Maßnahmen zur Sinnes- und Bewegungsförderung sind in DIN 18034-1, Spielplätze und Freiräume zum Spielen, Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb, enthalten. Technische Anforderungen für öffentliche fest installierte Spielplatzgeräte zur Förderung von Nutzern mit besonderen Fähigkeiten sind in DIN 33942, Barrierefreie Spielplatzgeräte, enthalten.

Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

  • Spielplatzgerät
  • Klettergerät
  • Aufprallfläche
  • stoßdämpfender Boden
  • Spielebene
  • Freiraum
  • freie Fallhöhe
  • Fallraum
  • Mindestraum
  • gemeinsame Benutzung
  • Quetschstelle
  • Scherstelle
  • Leiter
  • Treppe
  • Rampe
  • Umfassen
  • Greifen
  • Fangstelle
  • Hindernis
  • Gruppe
  • Plattform
  • Handlauf
  • Geländer
  • Brüstung
  • leicht zugänglich
  • visuelle Routine-Inspektion
  • operative Inspektion
  • jährliche Hauptinspektion
  • steiles Spielelement
  • terrassenförmige Plattformen
  • kritische Fallhöhe
  • angemessenes Maß an Stoßdämpfung
  • oberflächliches Abflammen
  • erzwungene Bewegung
  • Sprunggerät
  • Sprungfläche
  • Einmastgerät
  • Inspektion nach der Installation
  • Rutschstange
  • Tunnel

4 Sicherheitstechnische Anforderungen

4.1 Werkstoffe

4.1.1 Allgemeines
4.1.2 Entflammbarkeit
4.1.3 Holz und Holzprodukte
4.1.4 Metalle
4.1.5 Kunststoffe
4.1.6 Gefährliche Stoffe

4.2 Konstruktion und Herstellung

4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Konstruktive Festigkeit
4.2.3 Zugänglichkeit für Erwachsene
4.2.4 Absturzsicherung

4.2.4.1 Handläufe
4.2.4.2 Geländer
4.2.4.3 Brüstungen
4.2.4.4 Festigkeitsanforderungen
4.2.4.5 Anforderungen an das Umfassen
4.2.4.6 Anforderungen an das Greifen

4.2.5 Beschaffenheit des Gerätes
4.2.6 Sich bewegende Teile
4.2.7 Schutz vor Fangstellen

4.2.7.1 Fangstellen für Kopf und Hals
4.2.7.2 Fangstellen für Kleidung/Haar
4.2.7.3 Fangstellen für den ganzen Körper
4.2.7.4 Fangstellen für den Fuß oder das Bein
4.2.7.5 Fangstellen für Finger

4.2.8 Schutz vor Verletzungen während der Bewegung und beim Fallen

4.2.8.1 Bestimmung der freien Fallhöhe
4.2.8.2 Bestimmung von Räumen und Flächen
4.2.8.2.1 Mindestraum
4.2.8.2.2 Freiraum
4.2.8.2.3 Ausdehnung der Aufprallfläche
4.2.8.2.4 Ausdehnung des Fallraums
4.2.8.3 Schutz gegen Verletzungen im Freiraum für Nutzer, die eine vom Gerät erzwungene Bewegung durchführen
4.2.8.4 Schutz gegen Verletzungen im Fallraum
4.2.8.5 Schutz gegen Verletzung durch die Beschaffenheit der Aufprallfläche
4.2.8.5.1 Geräte mit einer freien Fallhöhe von mehr als 600 mm oder mit erzwungener Bewegung
4.2.8.5.2 Geräte mit einer freien Fallhöhe von nicht mehr als 600 mm und ohne erzwungene Bewegung
4.2.8.5.3 Angrenzende Plattformen
4.2.8.6 Schutz vor Verletzungen aufgrund anderer Bewegungsarten

4.2.9 Zugänge

4.2.9.1 Leitern
4.2.9.2 Treppen
4.2.9.3 Rampen
4.2.9.4 Steile Spielelemente
4.2.9.5 Leicht zugängliche Spielplatzgeräte

4.2.10 Verbindungen
4.2.11 Verschleißteile
4.2.12 Seile

4.2.12.1 An einem Ende befestigte Seile
4.2.12.2 An beiden Enden befestigte Seile (Klettertaue)
4.2.12.3 Stahlseile
4.2.12.4 Ummantelte Stahlseile
4.2.12.5 Faserseile (textile Konstruktion)

4.2.13 Ketten
4.2.14 Fundamente
4.2.15 Schwere abgehängte starre Balken
4.2.16 Sprunggeräte

4.2.16.1 Umhausung von Sprunggeräten

5 Nachweis von Einhaltung und Berichten

5.1 Allgemeines

5.2 Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach der Installation des stoßdämpfenden Bodens

6 Informationen, die vom Hersteller/Vertreiber zur Verfügung zu stellen sind

6.1 Informationen, die vom Spielplatzgerätehersteller/-vertreiber zur Verfügung zu stellen sind

6.1.1 Allgemeine Produktinformation
6.1.2 Vorabinformation
6.1.3 Information für die Installation
6.1.4 Informationen für Inspektion und Wartung

6.2 Informationen, die vom Hersteller oder Vertreiber von stoßdämpfenden Böden zur Verfügung zu stellen sind

6.2.1 Vorabinformation für stoßdämpfende Böden
6.2.2 Information zur Installation für stoßdämpfende Böden
6.2.3 Informationen für die Inspektion und Wartung von stoßdämpfenden Böden
6.2.4 Identifizierung von stoßdämpfenden Spielplatzböden

7 Kennzeichnung

7.1 Identifizierung der Geräte
7.2 Markierung der Oberkante der Spielebene

Anhang A (normativ) - Lasten

A1 - Ständige Lasten

  • Allgemeines
  • Lasten, die durch Eigengewicht entstehen
  • Lasten aus Vorspannung
  • Masse des Wassers

A2 - Variable Lasten

  • Allgemeines
  • Lasten durch Nutzer
  • Schneelasten
  • Windlasten
  • Lasten aus Temperaturbeanspruchung
  • Sonderlasten

A3 - Schaukelsitze

A4 - Karussells

A5 - Seilbahnen

A6 - Raumnetze

A7 - Zugangsleitern und Treppen

A8 - Brüstungen und Geländer

A9 - Sitze

A10 - Seitenschutz von Rutschen

A11 - Anzahl von Nutzern auf dem Gerät

  • Allgemeines
  • Anzahl von Nutzern auf einem Punkt
  • Anzahl von Nutzern auf linienförmigen Bauteilen
  • Anzahl von Nutzern auf einer Fläche
  • Anzahl der Nutzer innerhalb eines Volumens

Anhang B (normativ) - Verfahren zur Berechnung der konstruktiven Festigkeit

B1 - Allgemeine Grundsätze: Grenzzustände

  • Grenzzustände
  • Grenzzustände der Tragfähigkeit
  • Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit

B2 - Lastkombinationen für statische Berechnungen

B3 - Ausgearbeitetes Beispiel der Berechnung der Last durch Nutzer (ohne Sicherheitsbeiwerte)

  • Allgemeines
  • Plattform
  • Brüstung
  • Leiter
  • Gesamtkonstruktion

B4 - Berechnung der an einem Schaukelsitz wirkenden Kräfte

B5 - Ausgearbeitete Beispiele für die an einer Schaukel wirkenden Kräfte (ohne Sicherheitsbeiwerte)

B6 - Berechnung der auf das Tragseil einer Seilbahn einwirkenden Kräfte

  • Allgemeines
  • Ausgearbeitetes Beispiel für Kräfte, die an einer Seilbahn wirken (ohne Sicherheitsbeiwerte)

Anhang C (normativ) - Physikalische Prüfung der konstruktiven Festigkeit

C1 - Kriterien für bestanden/nicht bestanden

  • Belastungsfähigkeit
  • Versagen

C2 - Prüflasten für Geräte

  • Lastkombinationen für Prüfungen
  • Sicherheitsbeiwert für Prüfungen mit identischen Serien
  • Sicherheitsbeiwert bei Prüfungen an einem spezifischen Produkt

C3 - Lastaufbringung

  • Punktlasten
  • Linienförmige Lasten
  • Flächenförmige Lasten

Anhang D (normativ) - Prüfverfahren für Fangstellen

D1 - Allgemeines

D2 - Fangstellen für Kopf und Hals

  • Vollständig umschlossene Öffnungen
    • Prüfgerät
    • Durchführung
  • Teilweise umschlossene und V-förmige Öffnungen
    • Prüfgerät
    • Durchführung

D3 - Fangstellen für Kleidung (Knebelprüfung)

  • Prüfgerät
  • Durchführung
    • Rutschen
    • Rutschstangen
    • Dächer

D4 - Fangstellen für Finger

  • Prüfgerät
  • Durchführung

D5 - Kettenöffnungen

  • Prüfgerät
  • Durchführung

D6 - Messung des Rückpralleffekts eines Sprunggerätes

Anhang E (informativ) - Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen

Anhang F (informativ) - Abbildungen der Berechnung der freien Fallhöhe (en.: free height of fall, FHF)

Anhang G (informativ) - Veranschaulichung des Siebverfahrens

Anhang H (normativ) - Verfahren zur Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach dem Einbau des stoßdämpfenden Bodens

Anhang NA (informativ) - A–Abweichungen

  • Allgemeines
  • Frankreich
  • Deutschland
    • Allgemeines
    • Stoßdämpfende Böden

Literaturhinweise