- Name:
- DGUV V 1 ...
- Titel (Deutsch):
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- Titel (Englisch):
- DGUV Regulation 1 - Principles of Prevention
- letzte Aktualisierung:
- 01.11.2013
Beschreibung
Um Ihrem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger DGUV Vorschriften.
DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.
In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei allen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
§1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
Zweites Kapitel: Pflichten des Unternehmers
§2 Grundpflichten des Unternehmers
§3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten
§4 Unterweisung der Versicherten
§5 Vergabe von Aufträgen
§6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
§7 Befähigung für Tätigkeiten
§8 Gefährliche Arbeiten
§9 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
§10 Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht
§11 Maßnahmen bei Mängeln
§12 Zugang zu Vorschriften und Regeln
§13 Pflichtenübertragung
§14 Ausnahmen
Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten
§15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
§16 Besondere Unterstützungspflichten
§17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
§18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
Viertes Kapitel: Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Erster Abschnitt - Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte
§19 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
§20 Bestellung und Aufgaben von SicherheitsbeauftragtenZweiter Abschnitt - Maßnahmen bei besonderen Gefahren
§21 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
§22 Notfallmaßnahmen
§23 Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensDritter Abschnitt - Erste Hilfe
§24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
§25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel
§26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
§27 Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter
§28 Unterstützungspflichten der VersichertenVierter Abschnitt - Persönliche Schutzausrüstungen
§29 Bereitstellung
§30 Benutzung
§31 Besondere Unterweisungen
Fünftes Kapitel: Ordnungswidrigkeiten
§32 Ordnungswidrigkeiten
Sechstes Kapitel: Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften
§33 Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften
Siebtes Kapitel: Inkrafttreten
§34 Inkrafttreten
- DGUV V 1 Anlage 1 - Zu §2 Abs. 1: Staatliche Arbeitsschutzvorschriften
- DGUV V 1 Anlage 2 - Zu §22 Abs. 2: Voraussetzungen für die Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe