Zuletzt bearbeitet am 02.07.2024 um 16:15:11 durch Sachkunde24-Redaktion.
- Name:
- DGUV V 1 §19
- Titel (Deutsch):
- Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
- Titel (Englisch):
- Appointment of occupational safety specialists and company doctors
- letzte Aktualisierung:
- :2013-11
Beschreibung
DGUV V 1 ... - Viertes Kapitel: Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - Erster Abschnitt - Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte
§19 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
(1) Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen.
(2) Der Unternehmer hat die Zusammenarbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte zu fördern.