Normenverzeichnis » Norm: DGUV V 1 §17

Beschreibung

DGUV V 1 ... - Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten -

§17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen

Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen.