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- Name:
- DGUV V 1 §13
- Titel (Deutsch):
- Pflichtenübertragung
- Titel (Englisch):
- Transfer of obligations
- letzte Aktualisierung:
- :2013-11
Beschreibung
DGUV V 1 ... - Zweites Kapitel: Pflichten des Unternehmers -
§13 Pflichtenübertragung
Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.