- Name:
- DGUV V 1 §1
- Titel (Deutsch):
- Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
- Titel (Englisch):
- Scope of accident prevention regulations
- letzte Aktualisierung:
- :2013-11
Beschreibung
DGUV V 1 ... - Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften -
§1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
(1) Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch
• für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;
• soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist.
(2) Für Unternehmer mit Versicherten nach §2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) gilt diese Unfallverhütungsvorschrift nur, soweit nicht der innere Schulbereich betroffen ist.