Normenverzeichnis » Norm: DGUV I 212-001

Änderungsvermerk

Folgende Änderungen wurden bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2016 unter anderem umgesetzt:

  • In Kapitel 3 „Verfahren“ wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    • Es wurde ein Diagramm ergänzt zur Zuordnung von seilunterstützen Zugangs- und Positionierungsverfahren nach DIN EN 363 zu den persönlichen Absturzschutzsystemen.
    • Der Begriff „Kategorien“ wurde durch den Begriff „Zugangstechniken“ ersetzt (Anpassung an die TRBS 2121-3).
    • Die Abbildungen, die Tabelle und der zugehörige Text zum Thema Vorstieg wurden ersetzt durch einen neuen Abschnitt „Zugang / Zustieg – Schutz gegen Absturz ohne Anwendung von SZP“.
    • Die Abbildung „Hinweis zur passiven Positionierung“ wurde entfernt.
    • Der „Hinweis für die gegenseitige Rettung“ wurde aktualisiert.
  • Neues Kapitel 4 „Anforderungen an die Systemkomponenten und die Zusatzausrüstung“.
    • Grafische Darstellung der Systemkomponenten im Trag- und Sicherungssystem inkl. Erläuterungen zu den Materialanforderungen.
  • Neues Kapitel 5 „Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen“ als Ersatz für das bisherige Kapitel 6:
    • Aktualisierung der Inhalte unter Berücksichtigung der TRBS 2121-3 und des DGUV Grundsatzes 312-003.
    • Neues „Übersichtsschema der persönlichen Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen“.
  • Kapitel 6 (vorher 7) „Anwendung von SZP“ wurde inhaltlich grundlegend überarbeitet.
    • Der Abschnitt zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ wurde zu einem eigenständigen Kapitel umgewandelt.
  • Neues Kapitel 7 „Gefährdungsbeurteilung“.
  • Die Anhänge wurden neu strukturiert:
    • Die Inhalte des Anhang 1 der Version von 2016 sind im Übersichtsschema der persönlichen Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen (Kapitel 5) und dem DGUV Grundsatz 312-003 „Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen“ enthalten.
  • Neuer Anhang 1 „Qualifizierungsinhalte – Qualifikation Bauwesen für beauftragte Aufsichtführende“
  • Neuer Anhang 2 „Ausrüstungsbestandteile für die Ausführung von SZP“
  • Neuer Anhang 3 „Muster Beauftragung Beschäftigte“
  • Neuer Anhang 4 „Muster Beauftragung Aufsichtführende“
  • Neuer Anhang 5 „Muster Beauftragung Aufsichtführende mit Pflichtenübertragung“
  • Neuer Anhang 6 „Literaturverzeichnis“

Beschreibung

Das seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) ist ein Arbeitsverfahren, das den Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen ermöglicht. SZP schützt die Anwender und Anwenderinnen vor einem Absturz durch die Verwendung eines Sicherungssystems.

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. DGUV Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Diese DGUV Information dient als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen. Die in dieser DGUV Information enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln erarbeitet worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Voraussetzung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen für temporäre Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist eine Gefährdungsbeurteilung, die ergibt, dass die betreffenden Arbeiten sicher durchgeführt werden können.

1 Anwendungsbereich

In der DGUV Information 212-001 wird das Verfahren selbst, dessen Anwendung und die erforderliche Ausrüstung dargestellt. Zudem enthält die Information die Anforderungen an Höhenarbeiterinnen und Höhenarbeiter sowie Muster für die Beauftragung von Beschäftigten und Aufsichtführenden.

Diese DGUV Information konkretisiert u. a. die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, im Speziellen

  • Abschnitt 2 „Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“,
  • BetrSichV Anhang 1 Abschnitt 3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen“ und
  • BetrSichV Anhang 1 Nr. 3.4 „Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen“.

Weiterhin werden die Bestimmungen der TRBS 2121 Teil 3 „Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen“ berücksichtigt.

Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von:

  • Hochziehbaren Personenaufnahmemitteln (TRBS 2121 Teil 4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln“, DGUV Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“)
  • Befahranlagen (DIN EN 1808)
  • Personenwinden (nach 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) als technisches Hilfsmittel (für deren Benutzung als Alternative zu einer Seileinstellvorrichtung ist zusätzlich eine gerätespezifische Unterweisung durchzuführen)
  • Seilklettertechnik für Arbeiten in und an Bäumen (siehe VSG 4.2 Anhang 1 „Gartenbau, Obstbau und Gartenanlagen“)
  • Seilen bei erlebnispädagogischen Veranstaltungen (Seilklettergarten)
  • Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen, z.B. Anlagen, die ausschließlich artistischen Vorführungen dienen, geregelt durch die DGUV Information 215-320 „Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen“
  • Seilen bei Rettungseinsätzen und technischen Hilfeleistungen, z.B. entsprechend der Empfehlung der AGBF „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (SRHT)
  • Seilen bei Arbeiten gemäß der Leitlinie „Deutscher Ausschuss für das Grubenrettungswesen für die Auf- und Abseiltechnik“.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:

1. Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP)
sind alle Verfahren, bei denen die Anwender und Anwenderinnen sich planmäßig an Seilen oder Verbindungsmitteln als Trag- und Sicherungssystem (Redundanz) horizontal, diagonal oder vertikal fortbewegen und/oder positionieren
2. Tragsystem
ist die Gesamtheit von Anschlageinrichtung(en) mit Tragseil, Seileinstellvorrichtung sowie Arbeitssitz bzw. Sitzbrett.
3. Sicherungssystem
ist die Gesamtheit von Anschlageinrichtung(en), Sicherungsseil, Seileinstellvorrichtung sowie einer Körperhaltevorrichtung.
4. Anschlageinrichtungen
sind dauerhaft oder nicht dauerhaft am Gebäude, der Struktur oder anderen Objekten befestigt und müssen jeweils für Trag- und Sicherungsseil unabhängig voneinander verwendet werden.
5. Anschlagmöglichkeiten
sind temporär benutzbare, ausreichend tragfähige Bestandteile baulicher Anlagen, des Bauwerks, der Struktur oder anderen Objekten an denen temporäre Anschlageinrichtungen oder Trag- und Sicherungsseil direkt befestigt werden können.
6. Strukturen
sind Teile von Bauwerken oder Konstruktionen, z.B. Stahlträger, Verstrebungen oder Pfeiler.
7. Verbindungselemente
sind z.B. Karabinerhaken.
8. Verbindungsmittel
können aus Chemiefasern (Seilen und Bändern), Drahtseilen oder Ketten hergestellt sein. Sie sind mit geeigneten Endverbindungen ausgestattet.
9. Seileinstellvorrichtungen
sind Bestandteile in Trag- und Sicherungssystemen, die in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausführung der Positionierung, dem Auf- oder Abstieg oder der Sicherung gegen Absturz dienen.
10. Körperhaltevorrichtungen
können Auffanggurte in Kombination mit ergonomisch gestalteter Sitzfläche (Sitzbrett), ergonomisch vergleichbare sitzähnliche Gurtsysteme (Arbeitssitz) oder geeignete Auffanggurte sein, von denen aus Höhenarbeiter bzw. Höhenarbeiterinnen sitzend Arbeiten verrichten.
11. Auffangsystem
ist ein persönliches Absturzschutzsystem, das bei einem freien Fall, nach dem Versagen des Tragsystems, die Person auffängt und die auf den Körper einwirkende Fangstoßkraft reduziert.
12. Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen
sind qualifizierte Personen mit bestandener Prüfung, die mit Hilfe von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren Arbeiten durchführen. Hierzu zählen beauftragte Beschäftigte, Unternehmer, Unternehmerinnen und Solo-Selbstständige.
13. Qualifikationsstandards
sind z.B. die von Verbänden aufgestellten Regelungen zur Qualifizierung von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen.

Anhang 6 - Literaturverzeichnis

Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:

1. Gesetze, Verordnungen

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• PSA-Verordnung (EU) (2016/425)
• PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
• Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV)

2. Vorschriften, Regeln und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Vorschriften

DGUV Vorschrift 1 - „Grundsätze der Prävention“
• DGUV Vorschrift 38 - „Bauarbeiten“
VSG 4.2 „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen“

Regeln

DGUV Regel 112-198 - „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
DGUV Regel 112-199 - „Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten“

Informationen

• DGUV Information 201-018 „Handbetriebene Arbeitssitze“
• DGUV Information 201-055 „Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau“
• DGUV Information 203-007 „Windenergieanlagen“
• DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen“
• DGUV Information 250-010 „Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis“

Grundsätze

• DGUV Grundsatz 304-001 - „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“
DGUV Grundsatz 312-003 - „Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen“
DGUV Grundsatz 312-906 - „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“

3. Normen

DIN EN 341:2011-09 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Abseilgeräte zum Retten
DIN EN 353-1:2018-03 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich einer Führung – Teil 1: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung
DIN EN 354:2010-11 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Verbindungsmittel
DIN EN 355:2002-09 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer
DIN EN 360:2002-09 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte
DIN EN 361:2002-09 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte
DIN EN 362:2008-09 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Verbindungselemente
DIN EN 363:2019-06 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme
DIN EN 364:1993-02 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz; Prüfverfahren
DIN EN 365:2004-12 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz – Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung
DIN EN 397:2013-04 Industrieschutzhelme
DIN EN 516:2006-04 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Einrichtungen zum Betreten des Daches – Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte
DIN EN 517:2006-05 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Sicherheitsdachhaken
DIN EN 564:2015-03 Bergsteigerausrüstung – Reepschnur – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 566:2017-05 Bergsteigerausrüstung – Schlingen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 567:2013-06 Bergsteigerausrüstung – Seilklemmen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 795:2012-10 Persönliche Absturzschutzausrüstungen – Anschlageinrichtungen
DIN EN 813:2008-11 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Sitzgurte
DIN EN 892:2016-12 Bergsteigerausrüstung – Dynamische Bergseile – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN CEN/TS 16415:2017-11 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen – Empfehlungen für Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden
DIN EN 1496:2017-03 Persönliche Absturzsicherungsausrüstung – Rettungshubgeräte
DIN EN 1497:2007-10 Persönliche Absturzsicherungsausrüstung – Rettungsgurte
DIN EN 1498:2007-01 Persönliche Absturzsicherungsausrüstung – Rettungsschlaufen
DIN EN 1891:1998-06 Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen – Kernmantelseile mit geringer Dehnung
DIN EN 12278:2007-08 Bergsteigerausrüstung – Seilrollen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12492:2012-04 Bergsteigerausrüstung – Bergsteigerhelme – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12841:2006-11 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Systeme für seilunterstütztes Arbeiten – Seileinstellvorrichtungen
DIN EN 14052:2013-04 Hochleistungs-Industrieschutzhelme
DIN 19428:2018-03 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Seilklemmen und Bandklemmen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

4. Sonstiges

TRBS 2121 Teil 3 - „Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen“
• ASR A5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“