- Name:
- BetrSichV ...
- Titel (Deutsch):
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Titel (Englisch):
- Industrial safety regulations (BetrSichV)
- letzte Aktualisierung:
- 2015
- Link (Herausgeber):
- https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
Beschreibung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 89/655/EWG (Arbeitsmittelrichtlinie), später ersetzt durch Richtlinie 2009/104/EG, und regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- BetrSichV § 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
- BetrSichV § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung
- BetrSichV § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
- BetrSichV § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
- BetrSichV § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- BetrSichV § 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- BetrSichV § 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
- BetrSichV § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- BetrSichV § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- BetrSichV § 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
- BetrSichV § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
- BetrSichV § 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
- BetrSichV § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3 - Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- BetrSichV § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
- BetrSichV § 16 Wiederkehrende Prüfung
- BetrSichV § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
- BetrSichV § 18 Erlaubnispflicht
Abschnitt 4 - Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
- BetrSichV § 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
- BetrSichV § 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
- BetrSichV § 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
- BetrSichV § 22 Ordnungswidrigkeiten
- BetrSichV § 23 Straftaten
- BetrSichV § 24 Übergangsvorschriften
BetrSichV Anhang 1 (zu BetrSichV § 6 Absatz 1 Satz 2) - Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
BetrSichV Anhang 2 (zu den BetrSichV § 15 und BetrSichV § 16 - Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
BetrSichV Anhang 3 (zu BetrSichV § 14 Absatz 4) - Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel