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Beschreibung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 89/655/EWG (Arbeitsmittelrichtlinie), später ersetzt durch Richtlinie 2009/104/EG, und regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Abschnitt 3 - Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 4 - Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

BetrSichV Anhang 1 (zu BetrSichV § 6 Absatz 1 Satz 2) - Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
BetrSichV Anhang 2 (zu den BetrSichV § 15 und BetrSichV § 16 - Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
BetrSichV Anhang 3 (zu BetrSichV § 14 Absatz 4) - Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel