- Name:
- BDSG § 77
- Titel (Deutsch):
- Vertrauliche Meldung von Verstößen
- Titel (Englisch):
- Confidential reporting of violations
Beschreibung
BDSG (ff.) - Teil 3 (Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680) - Kapitel 4 (Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter) -
§ 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.