- Name:
- BDSG § 52
- Titel (Deutsch):
- Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
- Titel (Englisch):
- Processing on the instructions of the controller
Beschreibung
BDSG (ff.) - Teil 3 (Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680) - Kapitel 2 (Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten) -
§ 52 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
Jede einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, darf diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach einer Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet ist.