- Name:
- ASiG § 4
- Titel (Deutsch):
- Anforderungen an Betriebsärzte
- Titel (Englisch):
- Requirements for company doctors
Beschreibung
ASiG (ff.) - Abschnitt 2 (Betriebsärzte) -
§ 4 Anforderungen an Betriebsärzte
Der Arbeitgeber darf als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.