Normenverzeichnis » Norm: ASiG § 15

Beschreibung

ASiG (ff.) - Abschnitt 4 (Gemeinsame Vorschriften) -

§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.