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- Name:
- ASiG § 10
- Titel (Deutsch):
- Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Titel (Englisch):
- Cooperation between company doctors and occupational safety specialists
- letzte Aktualisierung:
- 2013
Beschreibung
ASiG (ff.) - Abschnitt 4 (Gemeinsame Vorschriften) -
§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen.