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- Name:
- ArbSchG ...
- Titel (Deutsch):
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Titel (Englisch):
- (ArbSchG)
- letzte Aktualisierung:
- 16.09.2022
- Link (Herausgeber):
- https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Beschreibung
Das Arbeitsschutzgesetz (Abkürzung: ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie). Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist das „Controlling-Gesetz“ zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (ArbSchG § 1).
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
- ArbSchG § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
- ArbSchG § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 - Pflichten des Arbeitgebers
- ArbSchG § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
- ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze
- ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- ArbSchG § 6 Dokumentation
- ArbSchG § 7 Übertragung von Aufgaben
- ArbSchG § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- ArbSchG § 9 Besondere Gefahren
- ArbSchG § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- ArbSchG § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- ArbSchG § 12 Unterweisung
- ArbSchG § 13 Verantwortliche Personen
- ArbSchG § 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Dritter Abschnitt - Pflichten und Rechte der Beschäftigten
- ArbSchG § 15 Pflichten der Beschäftigten
- ArbSchG § 16 Besondere Unterstützungspflichten
- ArbSchG § 17 Rechte der Beschäftigten
Vierter Abschnitt - Verordnungsermächtigungen
- ArbSchG § 18 Verordnungsermächtigungen
- ArbSchG § 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
- ArbSchG § 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst
Fünfter Abschnitt - Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- ArbSchG § 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- ArbSchG § 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Sechster Abschnitt - Schlußvorschriften
- ArbSchG § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
- ArbSchG § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
- ArbSchG § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
- ArbSchG § 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- ArbSchG § 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- ArbSchG § 25 Bußgeldvorschriften
- ArbSchG § 26 Strafvorschriften