Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise ist es zu empfehlen, nur noch die neuen Sicherheitszeichen entsprechend ASR A1.3 zu verwenden. Zwar muss man nicht zwingend diese geänderten Sicherheitszeichen einsetzen, oder gar die bestehende Kennzeichnung auf die neuen Symbole umrüsten. Jedoch wären damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen der Verordnung bestmöglich erfüllt. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob damit mindestens die gleiche Sicherheit für die Beschäftigten erreicht wird. In jedem Falle sollte jedoch eine uneinheitliche Kennzeichnung durch die parallele Verwendung von neuen und alten Symbolen innerhalb einer Arbeitsstätte vermieden werden.