Die neue Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung
Zum 21.04.2018 löst die [Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung (PSA)][glossar:117] die Richtlinie 89/686/EWG ab. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einhaltung der EU-Verordnung verpflichtend für alle betroffenen Wirtschaftsakteure. Zusätzlich zu den Herstellern und deren bevollmächtigten Vertretern werden von nun an auch Einführer und Händler in die Pflicht genommen: Auch sie müssen sich aktiv an der Harmonisierung der Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen für persönliche Schutzausrüstungen beteiligen. So müssen Händler zukünftig vor dem Verkauf eines Artikels sicherstellen, dass dieser eine CE-Zertifizierung sowie eine Bedienungsanleitung enthält, die für jeden Endnutzer lesbar und verständlich ist. Darüber hinaus sind Händler verpflichtet, auf berechtigte Nachfrage von Marktüberwachungsbehörden, eine Rückverfolgbarkeit jeder PSA für jeweils 10 Jahre ab Bezug und Verkauf zu gewährleisten.Sicherheitswarnungen bei Produktfehlern: Was kann Sachkunde24.de hier leisten?
Immer wieder kommt es vor, dass Hersteller trotz strenger Qualitätskontrollen im Herstellungsprozess nachträglich eine Sicherheitswarnung für bereits im Handel befindliche Produkte aussprechen müssen. Entweder erfolgt ein Rückruf oder Anwender werden aufgefordert, ihre Artikel vor weiterer Benutzung selbst auf einen bestimmten Fehler hin zu überprüfen. Aber wie wird verhindert, dass fehlerhafte Produkte weiterverwendet werden? Wie erfahren Betreiber und Anwender überhaupt von dem Sicherheitsrisiko?
Sowie uns eine relevante Sicherheitswarnung bekannt wird, stellen wir diese im News-Bereich ein. Dabei verknüpfen wir die Meldung unter anderem mit dem jeweiligen Hersteller und der zugehörigen Produktfamilie im System. Dadurch wird sofort mit Veröffentlichung der Warnung auf Sachkunde24.de automatisch eine E-Mail an alle Nutzer geschickt, die davon betroffene Artikel im Bestand haben könnten. So wird man umgehend und sehr gezielt über das Problem informiert, was die Chance erhöht, dass problematische Artikel aus dem Verkehr gezogen werden können, bevor jemand damit zu Schaden kommt.
Ohne geht’s nicht: eindeutige Identifizierbarkeit prüfpflichtiger Arbeitsmittel
Unser Team von Sachkunde24.de vertritt die Auffassung, dass zumindest alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel eindeutig identifizierbar sein müssen. Mehrfach vergebene Typen- oder Chargennummern reichen dazu in der Regel nicht aus. Deshalb haben wir in den Ordnungen für ortsveränderliche Artikel (z. B. PSA gegen Absturz) die Angabe der Seriennummer zu einem Pflichtfeld gemacht und die Eingabe wird zur Vermeidung von Fehlern automatisch auf Doppelungen geprüft.
Eine zweifelsfreie Identifizierung ist Grundvoraussetzung für eine artikelbezogene Gebrauchs- und Prüfhistorie. Nur so ist eine eindeutige Nachvollziehbarkeit über die gesamte Lieferkette und Produktlebensdauer hinweg gewährleistet.
Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette: Händlerpflichten mit Sachkunde24.de erfüllen
Jeder in Sachkunde24.de registrierte Nutzer hat die Möglichkeit, Artikel mit den erforderlichen Daten zu inventarisieren und im Verkaufsfall mit einer Info zum jeweiligen Käufer als "verkauft" zu markieren.
Darüber hinaus kann man sich als Händler auch für die Systemfunktion "Artikeltransfer" freischalten lassen, welche diese Prozesse noch komfortabler macht und im Sinne eines zeitgemäßen Kundenservice sogar die gesammelte Übergabe der bereits vollständig digital inventarisierten Artikel an den Kunden ermöglicht. Dieser muss dann lediglich per Mausklick die Inbetriebnahme dokumentieren und kann keine Prüftermine mehr vergessen.
Der Verkäufer kann nach dem Verkauf jederzeit ermitteln, wann und an wen er welche Artikel verkauft hat und erfüllt somit die Anforderungen, die sich in dieser Hinsicht aus der EU-Verordnung für ihn ergeben. Sinnvolle Filter und Suchfunktionen erleichtern ihm hier die Arbeit und sorgen dafür, dass er seine Kunden, etwa im Falle einer Sicherheitswarnung für ein bestimmtes Produkt, schnell informieren kann.