Veröffentlichung: 11.09.2013 16:26
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat einen Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung veröffentlicht. Die Regelsätze für Verstöße reichen bis 5.000 €.
Mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Juli 2010 wurde nicht nur die Verpflichtung zu einer Gefährdungsbeurteilung auch im Arbeitsstättenrecht verankert. Durch Aufnahme des neuen §9 "Straftaten und Ordnungswidrigkeiten" können Verstöße nun erstmals auch über die ArbStättV geahndet werden.
Dazu hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) nun länderübergreifend gültige Bußgeldkataloge erarbeitet. Die LASI-Veröffentlichung 56 enthält dabei den Bußgeldkatalog für Arbeitsstätten ohne Baustellen und den Bußgeldkatalog für Baustellen. Darin werden verschiedene Tatbestände und die entsprechenden Regelsätze für Verstöße aufgeführt, welche bis zu 5.000 EUR reichen.
Hier einige Beispiele:
- Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert: 3.000 €
- Sicherheitsvorkehrungen/ Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit Absturzgefahr nicht vorhanden: 5.000 €; sind sie unvollständig: 3.500 €
- werden Arbeiten beim Auftreten einer unmittelbaren erheblichen Gefahr durch den
Arbeitgeber nicht eingestellt: 5.000 € - Sicherheitseinrichtungen nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gewartet / geprüft: 1.000 €
- Fluchtwege und Notausgänge nicht freigehalten: 2.000 €
- Vorkehrung für Flucht und Rettung fehlt: 2.000 €
Download der LV 56: http://lasi.osha.de/docs/lv56.pdf
Kategorie: Mitteilung