Beschreibung
Das Arbeiten in der Höhe ist gefährlich: Wenn Ihre Schutzausrüstung den Anforderungen nicht entspricht oder falsch verwendet wird, kann das Absturzrisiko fatale Folgen haben. KRATOS SAFETY bietet für jedes dieser Risiken eine Lösung.
Bei der Entwicklung der Produkte KRATOS SAFETY, die vom Rohstoff bis hin zum Fertigprodukt, von integrierten Industrienanlagen, einem zertifizierten Labor, hoch qualifizierten Designern und Technikern profitieren, hat man darauf geachtet, dass sie die Anforderungen der Europäischen Normen erfüllen sowie auch den Erwartungen an Tragekomfort und Ergonomie beim Einsatz durch den Benutzer gerecht werden. Durch sein Engagement "Safety for life" (Wertschätzung des menschlichen Lebens am Arbeitsplatz) positioniert sich KRATOS SAFETY als Anbieter von Innovation, Wertschöpfung, nachhaltigenr Qualität und Expertise im Bereich der Entwicklung und Fertigung. Ganz gleich unter welchen Bedingungen die Arbeiten in der Höhe durchgeführt werden, die Sicherheit hat stets Vorrang. Deshalb ist der Tragekomfort und die Ergonomie von großer Bedeutung, denn eine PSA mit höherem Tragekomfort trägt sich besser, was folglich zu einem besseren Schutz des Benutzers führt.
KRATOS SAFETY steht für Teamarbeit!
Herstellerangaben zur Ablegereife:
Die erwartete Lebensdauer von KRATOS SAFETY Produkten beträgt :
- 10 Jahre für Produkte mit mindestens einer textilen Komponente
- unlimitiert bei Produkten welche aus 100% metallischen Komponenten bestehen.
Diese erwartete Lebensdauer kann sich abhängig von folgenden Faktoren verringern:
- die Entwicklung der Techniken und die Kompatibilität der Produkte untereinander,
- Intensität und Häufigkeit der Nutzung (*),
- die Umgebung der Verwendung: Salzkorrosion, chemische Umgebung, staubige Umgebung, Kälte oder extreme Hitze, Feuchtigkeit, etc ...
- die Einhaltung der in der Gebrauchsanweisung der Produkte enthaltenen Verwendungs -, Wartungs - und Lagerbedingungen.
- das Ergebnis der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Diese erwartete Lebensdauer kann in Abhängigkeit vom Ergebnis obligatorischen periodischer Überprüfungen aber auch erhöht werden.
Es kann daher also auch vorkommen, dass KRATOS SAFETY PSA bereits nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden muss, oder dass diese mehr als 10 Jahre gelagert und verwendet werden.
Natürlich darf im Falle von Verschleiß, Beschädigung, eines Sturzes in das System oder im Zweifelsfall das Produkt nicht mehr verwendet werden und an eine sachkundige Person zur Überprüfung gegeben werden.
Jedes Produkt von KRATOS SAFETY, das nicht regelmäßig mindestens alle 12 Monate, nach dem ersten Inbetriebnahmedatum, überprüft wurde, kann keine Lebensdauer von 10 Jahren beanspruchen!
Verhältnis zwischen Häufigkeit der Nutzung und Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfung:
Die Häufigkeit der Verwendung eines Produkts muss dazu führen, dass die Häufigkeit von regelmäßigen Überprüfungen angepasst wird. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Hinweis auf unsere Empfehlungen in diesem Bereich:
Art der Verwendung | gelegentlich bis regelmäßig | häufig |
---|---|---|
normale Umgebung | 12 Monate | 6 Monate |
aggressive Umgebung | 6 Monate | 3 Monate |
Es ist die regelmäßige Überwachung des Produkts, sowohl auf Benutzerebene durch eine Sichtprüfung vor jedem Gebrauch, als auch durch den Sachkundigen während der regelmäßigen Überprüfungen sicherstellt. Dies stellt eine Garantie für die Sicherheit und die Lebensdauer des Produkts dar.
Regelmäßige Überprüfung und zuständige Person
Der rechtliche Rahmen der europäischen Normen für persönliche Schutzausrüstung (Typ 3 - tödliche Gefahr) gegen Absturz aus der Höhe und insbesondere der Norm EN365:2004 verlangt vom Hersteller die Bereitstellung der folgenden Elemente:
„Der Hersteller stellt die Gebrauchsanweisung, Wartungsanweisung und Anweisung für regelmäßige Prüfungen für jeden Artikel der PSA oder sonstiger Ausrüstungen in den Amtssprachen des Empfängerlandes zur Verfügung.
HINWEIS: Die Gebrauchsanweisung, die Wartungsanweisung und die Anweisung für regelmäßige Prüfungen können voneinander unabhängige Dokumente sein.“
Die folgenden Abschnitte enthalten Einzelheiten zu jedem Teil:
§ 4.2 Gebrauchsanweisung: Punkte a) bis z)
§ 4.3 Instandhaltungsanweisung: Punkte a) bis d)
§ 4.4 Anweisung für regelmäßige Prüfungen: Punkte (a) bis (e)
Parallel dazu definiert die gleiche Norm EN 365:2004 die zuständige Person wie folgt:
§3 Begriffe und Definitionen:
§3.3 „Für die regelmäßige Überprüfung zuständige Person:
Person, die die aktuellen Anforderungen an die regelmäßigen Prüfungen und die Empfehlungen sowie Anweisungen des Herstellers für die zu überprüfenden Komponenten, Teilsysteme oder Systeme kennt.
HINWEIS 1: Diese Person sollte in der Lage sein, Mängel zu erkennen und zu bewerten und für die Umsetzung der zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen verantwortlich sein. Zu diesem Zweck muss sie über die notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen verfügen.
HINWEIS 2: Es ist möglich, dass eine sachkundige Person durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten für die PSA oder andere spezifischen Schutzausrüstungen geschult werden muss, zum Beispiel aufgrund deren Komplexität oder Neuheit, oder wenn umfassende Sicherheitskenntnisse für den Abbau, den Wiederaufbau oder die Bewertung von PSA oder anderen Ausrüstungen erforderlich sind. Eine solche Schulung muss möglicherweise aufgrund von Änderungen und Entwicklungen ergänzt werden.
HINWEIS 3: Eine Person kann befugt sein, regelmäßige Prüfungen entweder an einem bestimmten Modell von PSA oder anderen Geräten durchzuführen oder mehrere Modelle zu prüfen.“
Es erscheint uns wichtig, bestimmte Begriffe zu klären:
EN 365:09-2004: §3.3
„Die für die regelmäßige Prüfung zuständige Person ist mit den geltenden Anforderungen an die Empfehlungen und Anweisungen des Herstellers für die zu überprüfenden Komponenten, Teilsysteme oder Systeme vertraut.“
EN 365:09-2004: § 4.4.b und c
„Der Hersteller muss eine Empfehlung beifügen, die besagt, dass die regelmäßige Überprüfung mindestens einmal alle zwölf Monate durchzuführen ist.
Es ist zu beachten, dass regelmäßige Prüfungen nur von einer kompetenten Person und unter strenger Befolgung des vom Hersteller für regelmäßige Prüfungen definierten Verfahrens durchgeführt werden dürfen.“
EN 365:09-2004: § 4.7
„Es liegt in der Verantwortung der Hersteller, alle erforderlichen Geräte und Informationen wie etwa Anweisungen, Checklisten, Ersatzteillisten, Spezialwerkzeuge usw. zur Verfügung zu stellen, um einer kompetenten Person die Durchführung von regelmäßigen Inspektionen zu ermöglichen.
Die Hersteller können Lehrgänge zur Schulung bestimmter Personen oder zur Aktualisierung ihrer Fähigkeiten im Bereich der regelmäßigen Prüfungen von PSA oder anderen Geräten anbieten; sie können ebenfalls zugelassene Einrichtungen oder Personal zur Verfügung stellen.“
Als Ergebnis dieser Regelung ist die zuständige Person:
eine Person, die eine Schulung erhalten hat, oder eine Person, deren Kenntnisse und Fähigkeiten von einer kompetenten Person überprüft wurden. In jedem Fall handelt es sich um eine Person, die eine namentliche Bescheinigung über die absolvierte Schulung erhalten hat. Der Umfang der erworbenen Fähigkeiten muss aus der Schulungsbescheinigung hervorgehen. Die Schulungsbescheinigung muss gültig sein.
Daraus folgt:
- dass eine Person, die von KRATOS SAFETY für die Sichtprüfung der PSA gegen Absturz aus der Höhe geschult wurde, eine kompetente Person ist!
- dass jede Person, die für die visuelle Überprüfung von PSA gegen Absturz aus der Höhe durch einen autorisierten Vertreter von KRATOS SAFETY geschult wurde, unter dem Vorbehalt der strengen Anwendung des KRATOS SAFETY-Kontrollverfahrens bei den regelmäßigen Überprüfungen eine kompetente Person ist!
- dass jede Person, die für die visuelle Überprüfung von PSA gegen Absturz aus der Höhe durch einen europäischen Hersteller geschult wurde (wobei die Kenntnis der PSA-Vorschriften und der europäischen Normen von grundlegender Bedeutung ist), unter dem Vorbehalt der strengen Anwendung des KRATOS SAFETY - Kontrollverfahrens bei den regelmäßigen Überprüfungen und unter dem Vorbehalt, eine wie unten definierte Schulungsbescheinigung vorlegen zu können, eine kompetente Person ist.Inbetriebnahme des Produkts durchgeführt werden**.
Quelle: KRATOS SAFETY