angelegt: 02.04.2025 14:30, letzte Änderung: 12.04.2025 14:09 (Sachkunde24-Redaktion)
- Normen:
- DIN EN 397, ASR A2.1
1 Begriffe
Materialabsturz / Herabfallende Gegenstände
- Unkontrolliertes ablassen einer Last
- sind auch solche Materialien, die umstürzen, abgleiten, abrollen oder auslaufen können.
Quelle: ASR A2.1 3.10
2 Gefährdungsbeurteilung
Bei der Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sind mindestens folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Höhenunterschied zwischen der Fläche, von der aus Gegenstände herabfallen können, und den Bereichen, die von Beschäftigten begangen oder befahren werden können,
- Beschaffenheit des Gegenstandes, z. B. Form, Gewicht, Konsistenz (z. B. Schüttgüter, Flüssigkeiten) und
- äußere Einflüsse, z. B. Witterungseinflüsse wie Wind.
Quelle: ASR A2.1 4.3
3 Schutzmaßnahmen
Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.
- Reicht die bauliche Ausführung nicht aus, ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern, sind zum Schutz der Beschäftigten Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen anzubringen.
- Lassen sich die Maßnahmen nach Nr. 1 aus betriebstechnischen Gründen nicht durchführen, müssen an deren Stelle die tiefer gelegenen Arbeitsplätze und Verkehrswege durch Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzdächer oder Fangnetze, gesichert werden.
- Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1 und 2 sichern, muss eine zeitlich-organisatorische Trennung in Verbindung mit einer Absperrung und Kennzeichnung des Gefahrenbereiches
oder einer Überwachung (z. B. Warnposten) des Gefahrenbereiches erfolgen. - Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1, 2 und 3 sichern, ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden, soweit diese als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung geeignet ist.
Die Beschäftigten sind in der Benutzung der PSA zu unterweisen.
Quelle: ASR A2.1 4.4
3.3 Absperrung - Absperrweiten
Radius des Absperrbereiches um eine Arbeitsstelle. Diese Mindestradien sind Empfehlungen und sollten objektbezogen überprüft werden.
Jeweilige maximale Arbeitshöhe h (Meter) | Erforderlicher Radius abhängig von der Arbeitshöhe | Mindestradius Absperrung in Meter |
---|---|---|
Arbeitshöhe bis 60 m | H/5 | 8,00 |
Arbeitshöhe 60 bis 100 m | H/5 | 12,50 |
Arbeitshöhe 100 bis 150 m | H/6 | 20,00 |
Arbeitshöhe 150 bis 200 m | H/7 | 25,00 |
Arbeitshöhe über 200 m | H/8 | 30,00 |
Quelle: DGUV Information 201-055
3.4 Persönliche Schutzausrüstung - Kopfschutz
- Helme nach DIN EN 397 oder DIN EN 14052
Literaturverweise
Name | letzte Aktualisierung | Titel |
---|---|---|
DIN EN 397 | :2013-04 | Industrieschutzhelme |
DIN EN 13087 | — | Schutzhelme- Prüfverfahren |
DIN EN 14052 | :2013-04 | Hochleistungs-Industrieschutzhelme |