Synonyme: Ablauf der maximalen Gebrauchsdauer
Als Ablegereife bezeichnet man den Zustand eines Produktes, welches in seiner aktuellen Ausprägung und Funktion seiner Wertschöpfungskette nicht mehr weiter verwendet werden kann.
Einordnung in die Systematik
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden. Die Versicherten haben die persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer unverzüglich zu melden. Quelle: DGUV V 1 §30 (1,2)
Im systematischen Anspruch eines RMS müssen ablegereife Ressourcen (z.B. Arbeitsmittel) im Kontext aktiver AMS-SGA fachgerecht entfernt (Ausserbetriebnahme) bzw. im Kontext aktiver UMS-SGU umweltgerecht recycelt und entsorgt werden.
Ein Arbeitsmittel ist ablegereif, wenn
- dieser Verschleißmerkmale zeigt, die Zweifel an einer weiteren sicheren Benutzung aufkommen lassen.
- die Herstellerangabe zur maximalen potentiellen Artikellebensdauer erreicht ist.
- dieser durch den Hersteller oder andere verantwortliche Stellen nachträglich in Form einer z.B. Sicherheitsmeldung als unsicher eingestuft und zur Aussonderung aufgerufen wurde.
- wenn der Artikel für die vorgesehene Verwendung nach aktuellem Konformität & Stand der Technik als technisch überholt gilt.
Wichtige Infos zum Umgang mit der Ablegereife in Sachkunde24.de
Grundsätzlich gilt: Geben wir im System einen Wert für die Ablegereife (z.B. 10 Jahre) aus, dann bedeutet dies nicht, dass Sie diesen Artikel in jedem Falle auch 10 Jahre benutzen können. Der Vorschlag des Systems beschreibt immer die maximale und nur unter bestimmten Bedingungen theoretisch mögliche Produktlebensdauer. Ausgehend von diesem Maximalwert ist die Ablegereife unter Berücksichtigung der Bedingungen in Ihrer Firma und der Herstellerangaben in der Gebrauchsanleitung für Ihren Artikel nach unten hin anzupassen!
Wenn Sie für Ihre Firma einen prüfpflichtigen Artikel in Sachkunde24.de anlegen, dann ist dabei auch die Ablegereife einzustellen. Anhand dieser Angabe wird das System Sie später an die Aussonderung des Artikels erinnern. Gerechnet wird dabei ab Herstellungsdatum.
Ablegereife und Berechnungsgrundlage: Keine herstellerübergreifend einheitlich gültige Regelung:
Wir orientieren uns bei den in Voreinstellungen in Sachkunde24.de so gut es geht an den vom Hersteller oder auch gesetzlich vorgegebenen Werten bezüglich bestehender Ablegereifen. Leider gibt es hier jedoch keine einheitliche Regelung. Dies führt dazu, dass für absolut vergleichbare Produkte verschiedener Hersteller sehr unterschiedliche Angaben zur maximalen Produktlebensdauer zu finden sind. Dies ist in Sachkunde24.de noch relativ einfach abzubilden, wir passen unsere Voreinstellung entsprechend an. Ein weiteres Problem ist die Frage, ab wann die Ablegereife zu zählen beginnt. Da bestimmte Artikel selbst bei Nichtbenutzung durch Umwelteinflüsse einem Alterungsprozess unterliegen, wird in aller Regel ab Herstellungsdatum gerechnet. So geschieht es auch in Sachkunde24.de. Abweichend davon gibt es jedoch auch Fälle, in denen der Hersteller eine gewisse Lagerzeit erlaubt und dann ab Inbetriebnahme rechnet. Hier müssen Sie Ihre Auswahl entsprechend anpassen, siehe dazu auch unsere Beispiele weiter unten.
Ablegereife: Anpassung an die Bedingungen in Ihrer Firma:
Das System liefert für die Ablegereife einen Vorschlag, der jedoch wie bereits oben beschrieben lediglich die theoretisch mögliche maximale Produktlebensdauer beschreibt. Da wir die tatsächlichen Bedingungen in Ihrer Firma und Ihre Gefährdungsbeurteilung nicht kennen, muss dieser vorgeschlagene Wert durch Sie nach unten hin angepasst werden. Dabei sind wichtige Einflussfaktoren wie z.B. Gebrauchsintensität, -häufigkeit und -umgebung sowie Benutzerkompetenz, Lagerungsbedingungen und Wartung zu berücksichtigen. Mitunter geben Hersteller auch in der Gebrauchsanleitung Erfahrungswerte für die seltene, normale und häufige Benutzung an. Beachten Sie immer, dass sich wie im Beispiel Notwendigkeit ausserplanmäßiger Prüfung von Persönlichen Absturzschutzsystemen die Lebensdauer eines Artikels durchaus auch auf die einmalige Benutzung reduzieren kann!
Beispiele
Hier einige Beispiele für verschiedene Herstellerangaben zur Ablegereife und Tipps zum Umgang damit im System:
- Hersteller gibt an: 10 Jahre ab Herstellungsdatum
- Das System wird Ihnen 10 Jahre als Maximalwert vorschlagen und Sie passen diesen Wert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatzbedingungen in Ihrer Firma ggf. nach unten hin an.
- Hersteller gibt an: unbegrenzt für Metallprodukte
- Das System wird Ihnen für alle reinen Metallprodukte dieses Herstellers "99 Jahre" als Maximalwert anbieten. Dieser Wert steht als Synonym für "unbegrenzt". Sie passen die Ablegereife unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatzbedingungen in Ihrer Firma ggf. nach unten hin an.
- Hersteller gibt an: 10 Jahre ab dem ersten Gebrauch, 15 Jahre ab Herstellung (je nachdem, was zuerst eintritt)
- Hier haben wir es mit einer zumindest aus Systemsicht problematischen Kombination der Berechnungsgrundlage (Inbetriebnahme- und Herstellungsdatum) zu tun. Unsere Voreinstellung für den Maximalwert wird "15 Jahre" (ab Herstellungsdatum) lauten. Somit könnten auch die Artikel noch bis zu 10 Jahre ab Inbetriebnahme benutzt werden, die vorher 5 Jahre gelagert wurden. Wird Ihr Artikel aber z.B. 2 Jahre nach Herstellung in Betrieb genommen, müssen Sie durch eine Anpassung unserer Voreinstellung nach unten hin dafür sorgen, dass dieser nicht länger als 10 Jahre ab Inbetriebnahmedatum benutzt werden kann. Sie stellen in diesem Fall also ausgehend vom Herstellungsdatum max. 12 Jahre ein. Auch hier sollte natürlich eine weitere Anpassung nach unten hin unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatzbedingungen in Ihrer Firma erfolgen.
- Hersteller gibt an: Lebensdauer = Lagerdauer vor der ersten Inbetriebnahme + Dauer des Gebrauchs. Die Gebrauchsdauer darf keinesfalls 10 Jahre überschreiten, die Lebensdauer ist auf 15 Jahre beschränkt
- Unsere Voreinstellung für den Maximalwert wird "15 Jahre" (ab Herstellungsdatum) lauten. Wie beim vorherigen Beispiel passen Sie diese Voreinstellung entsprechend Ihrer Lagerzeit nach unten hin an, um eine Benutzung länger als 10 Jahre ab Inbetriebnahme auszuschließen.
- Hersteller gibt an: bis zu 8 Jahre ab Herstellungsdatum, ab Baujahr 2010 bis zu 10 Jahre
- Aussagen dieser Art werden Sie wohl nicht in der einem Artikel jeweils original beiliegenden Gebrauchsanleitung finden. Dennoch gibt es auch solche Fälle, wo sich die Herstellerangabe zu einem Produkt im Laufe der Zeit ändert. Unsere Voreinstellung für den Maximalwert würde "10 Jahre" lauten. Legen Sie einen Artikel älteren Baujahres an, müsste entsprechend weniger gewählt werden.
Literaturverweise
Name | letzte Aktualisierung | Titel |
---|---|---|
DIN EN ISO 6385 | :2016-12 | Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen |
DIN EN ISO 14004 | :2016-08 | Umweltmanagementsysteme - Allgemeine Leitlinien zur Verwirklichung |
DIN SPEC 77234 | :2013-09 | Leitlinien für die Bewertung von Lebenszykluskosten in Produkt-Dienstleistungssystemen |
ProdSG § 3 | 2021 | Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt |
ProdSG § 6 | 2021 | Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt |
DGUV V 1 §30 | 01.11.2013 | Benutzung |