angelegt: 18.10.2014 23:05, letzte Änderung: 16.02.2024 11:37
Notwendigkeit ausserplanmäßiger Prüfung von Persönlichen Absturzschutzsystemen
Die Notwendigkeit einer ausserordenlichen Sachkundeprüfung von Elementen oder ganzen Persönliches Absturzschutzsystem nach DIN EN 363 tritt abseits der regelmäßigen Prüfroutinen und unerwartet auf. Sie stellt sich meist während der Lagerung oder Nutzung beim Anwender ein. Ein sofortiger Handlungsbedarf besteht bei Eintritt folgender Störungen:
- gültiger Prüfnachweis (Prüfplakette, Prüfprotokoll) ist unleserlich, zerstört, generell nicht auffindbar und damit nicht zugriffsfähig und überprüfbar für den Anwender
- aus der Sichtprüfung vor oder nach Benutzung ergeben sich beim Anwender Zweifel hinsichtlich ordnungsgemäßen Zustands oder Funktion einer Einzelkomponente oder des gesamten Persönlichen Absturzschutzsystems
- nach Nutzung durch einen Anwender ohne angemessene Fachkunde
- Unsachgemäße Lagerung oder Reinigung
- Überlastungen und Sturz
- Verwendung über der zugelassener Nutzlast (siehe Norm und Herstellerangaben)
- Beteiligung an einem Sturz, Auffangvorgang oder Absturz des Anwenders
- Materialabsturz
- Kontakt mit Chemikalien
- Kontakt mit Feuer und Wärmequellen (~>60°C)
- Kontakt mit Kälte (~<-30°C)
- Eingriff in das Baumuster des Herstellers
- Veränderungen
- unzulässige Reparaturen
- nach Nutzung als Rettungssystem
- Sicherheitswarnung durch den EU-Inverkehrbringer
- die Systemkomponente gilt gemessen am Stand der Technik als überholt
Auf eine unmittelbare Weiterverwendung durch den Anwender vor erneuter Freigabe durch den Sachkundigen muss aus Sicherheitsgründen zwingend verzichtet werden!