Stand der Technik
Definitionen
Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der nach herrschender Auffassung führender Fachleute das Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Zieles gesichert erscheinen lässt. Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen oder vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen müssen sich in der Praxis bewährt haben oder sollten – wenn dies noch nicht der Fall ist – möglichst im Betrieb mit Erfolg erprobt worden sein.“ Quelle: Handbuch der Rechtsförmlichkeiten, 3. Aufl., abgerufen am 25. Februar 2021.
Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Quelle: BetrSichV § 2 (10) "Stand der Technik"
"[Ergänzung] Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Hygiene."
Quelle: ArbStättV § 2 (12) "Stand der Technik" in ArbMedVV § 6 (1) auch als "Stand der Arbeitsmedizin" definiert
vgl. DIN EN 45020 - Abschnitt 3 "Prüfungen" Abs.3 "Stand der Technik"