Allgemeine Anforderungen (AE)
Persönliche Absturzschutzsysteme müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie gegen Lebensgefahr schützen sollen. So ist neben sachgerechter Herstellung und Inverkehrbringung (vgl. / vgl.), Auswahl und Zusammenstellung (vgl. / vgl.), Unterweisung und Anwendung (vgl. / vgl.) auch die regelmäßige Prüfung (vgl. / vgl.) dieser Ausrüstungen erforderlich.
Verweis auf Normmodel: Betreiberdokumentation
Planung von Anschlagmöglichkeiten zur Personensicherung
Die Auswahl und Zuweisung von Anschlagmöglichkeiten zur Absturzsicherung von Personen bei der Verwendung Persönlicher Abssturzschutzsystem setzt eine Untergrundprüfung (Statik und Beschaffenheit) voraus.
Werden Anschlagmöglichkeiten über bauliche Veränderungen verbessert oder Installationen z.B. mobile, temporäre oder permanent befestigte Systeme aufgewertet, müssen diese Veränderungen in Art und Ausführung sauber dokumentiert, markiert und geprüft sein. Insbesondere die Inbetriebnahme von Systemen, wo später der Untergrund oder die Befestigungstechnik nicht mehr einzusehen sind (z. B. unter Isolationsschichten oder verklebten Dachverkleidungen), lassen für den Betreiber bzw. Hauptverantwortlichen vergleichsweise hohe Anforderungen entstehen.
Errichtungsunterlagen
Schon in der Planungsphase sollte daher die Basis für eine saubere Dokumentation der Errichtungsgeschichte begonnen werden. Effektive Planung startet mit einer aussagefähigen Lageskizze, welche im Prozess aktuell gehalten bleibt.
Lageskizze
Nutzen Sie einen geeigneten Rohling und markieren Sie im Entwurf zunächst die
- bestehende Absturzkante
- bestehende Gegenmaßnahmen der Absturzsicherung
- Zugänge
- Stellen, welche zukünftig zur Aufnahme von Handlungen erreicht werden sollen oder müssen
- prognostizieren Sie überschlägig die Häufigkeit und Dauer der Handlungen an jeweiliger Stelle
- markieren Sie die Stellen, welche durch mehr als eine Person gleichzeitig erreicht werden sollen
- markieren Sie Stellen für planmäßig zu belastende Anschlageinrichtungen, welche für vertikale Aufgaben ertüchtigt werden sollen (Lastenbewegung, Personenbeförderung)
Diesen Entwurf binden Sie in die Angebotsabfrage/Ausschreibungstext ein, hinterlegen diesen in den Dokumenten Ihres Normmodels und warten auf die Reaktion potentieller Auftragnehmer. Sofern Einrichtungen zurückgebaut oder mit permanenter Befestigung als Anschlagmöglichkeit ergänzt werden, wird für gewöhnlich jeder potentielle Auftragnehmer mit eigenen Tools und Prozessen, Ihren "Entwurf" in eine bessere und für potentielles Montagepersonal verständlichere "Planungsskizze" überführen und mit einem Angebot über seine Produkte zur Verfügung stellen. Ob die Montage nun durch diesen Auftragnehmer oder einen anderen erfolgt, die Montagebedingungen müssen beachtet werden.
Montagebedingungen
Den Herstellerhinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Befähigung zur Montage und Prüfung wird nicht grundsätzlich, aber sehr häufig vom jeweiligen Hersteller reglementiert.
Mit der Montagedokumentation wird gegenüber dem Auftraggeber der Nachweis erbracht, dass die Montage fachgerecht
entsprechend Planung und Auswahl erfolgt ist. Darüber hinaus wird die Montagedokumentation meist zur unverzichtbaren Grundlage für eine spätere Prüftauglichkeit herangezogen.
Anforderungen an das Montagepersonal
- Fachkunde im Bezug auf die technische Errichtung (z.B. Schulung / Autorisierung durch Hersteller)
- Fähigkeit zur Erstellung der Montagedokumentation
- Montagepersonal ist in der Lage sich während der Bauphase alternativ gegen Absturz zu sichern
- Fähigkeit zur Beurteilung der tatsächlichen Einbausituation und des Untergrundes
- Abgleich der Planungsdaten mit der realen Bauwerkssituation
Insbesondere in Fällen, wo die Befestigung der Einrichtung nach Montage (Sandwichdächer, Klettersteige) oder nach Fertigstellung des Bauwerks (Versperrung durch Trockenbaudecken/-wände) nicht mehr einsehbar sind ist zu beachten, das bestenfalls jeder Montageschritt vom Montagepersonal quittiert und belegt werden sollte. Abweichungen von der Planungsskizze müssen gesondert erklärt werden und bestenfalls unter Einbindung der Lieferkette erfolgen.
Anforderungen an die Montagedokumentation
- Objektidentifikation (Objekt XY in xxxx Ort)
- Montagefirma (Firma ZZ aus 8989 Musterhausen)
- Verantwortlicher Monteur (Montageverantwortlich: Hr. xxx)
- Produktidentifikation (Hersteller der AE, Typ Modell / Artikel)
- Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, zulässige Zug- & Querkraft, Bohrbild)
- Lageskizze (Ist-System, Absturzkanten) und Benutzerinformation: Wo befinden sich welche Anschlagpunkte? ➜ z.B. relevant bei Schnee Dieser Schemaplan muss am Bauwerk für jeden ersichtlich angebracht sein z.B. beim Dachausstieg
Bestätigungen durch Montageverantwortlichen (von diesem unterschrieben)
- zum Zeitpunkt der Montage gültige Einbauanleitung des Herstellers wurde eingehalten
- Einbauanleitungen des oder der Hersteller wurden eingehalten
- Ausgeführt wie geplant, Untergrund wie vorgegeben
- Befestigt wie vorgegeben (z.B. Dübel- bzw. Schweissnahtprotokoll etc.)
- Befestigungsmittel/-verfahren nach Herstellerangaben geprüft & dokumentiert
- Fotodokumentation, insbesondere von Details, die im Endzustand später nicht mehr sichtbar sind.
Quelle: DGUV I 201-056 (2015)
Inbetriebnahme (inkl. Betreiberprüfung)
- Übernahme der Errichtungsdokumentation
- Übernahme der mitgelieferten mobilen PSA gegen Absturz, Zubehör und Ersatzteile
- Zusammenführung der Informationen in einer Gefährdungsbeurteilung
- Festlegung notwendiger Benutzerkompetenz
- Evakuierungs- und Rettungsplanung ggf. unter Berücksichtigung des Hängetrauma
- Festlegung von Prüfzyklen
- Schutz der Anlagen vor Drittgewerken insbesondere die Systematik zur Notwendigkeit ausserplanmäßiger Prüfung von Persönlichen Absturzschutzsystemen
- Verdichtung der wichtigsten Informationen und Aushang einer Betriebsanweisung
Quelle: DGUV I 201-056 (2015)