Sturzraum
Synonyme:
Lichte Höhe, Sturzfreier Raum, Pendelsturzraum, freizuhaltener Sturzraum
Definition
Als Sturzraum bezeichnet man den Abstand von einer Absturzkante, ersatzweise niedrigsten Punkt einer bereits hängenden Person bis zum Endpunkt der maximal theoretischen Absturzhöhe. Der Endpunkt kann sich dabei entweder als die nächst erreichbare An- oder Aufprallfläche oder über die prognostizierte Systemwirkungslänge einer eingesetzten Auffangeinrichtung oder Absturzsicherung definieren.
Systematische Einordnung
Die Betrachtung des zur Verfügung stehenden Sturzraum und dessen Beschaffenheit sind wesentlicher Bestandteil einer hinreichenden Gefährdungsbeurteilung und wirken sich maßgeblich auf die Notwendigkeit und Auswahl geeigneter Absturzsicherung aus.
Bestimmung eines notwendigen Mindeststurzraum bei Auffangsystemen
Die Grundlage zur Bestimmung und Berechnung ergibt sich aus den Herstellerinformationen der im Persönliches Absturzschutzsystem verwendeten Einzel- bzw. Systemkomponenten. Wechselwirkungen am Tragwerk (Anschlagpunkt) und zusätzlich eingesetzte Mobilen Anschlageinrichtung müssen hinsichtlich Position und möglicher Auslenkung in die Betrachtung einfließen.
Wesentliche Einflussfaktoren auf den effektiv notwendigen Sturzraums unterhalb des Anwenders sind hierbei:
- (+/-) Lage des Anschlagpunkt im Verhältnis zur Absturzkante
- (+) Länge des Persönlichen Absturzschutzsystems (unbelastet)
- (+) Körpergröße des Anwenders
- (+) Maximalwert der falldämpfenden Systemkomponenten (Dehnungs-,Durchlauf- oder Aufreißlängen)
- (+) Reserve 1.00m (Systemelastizität etc.)
- (=) effektiv notwendigen Sturzraums zwischen Anschlagpunkt und Aufprallfläche